Regionalbischöfin für Festhalten an Abtreibungsregelung

Das Erstaunen war groß, als die evangelische Kirche in einer Stellungnahme für ein abgestuftes Lebenskonzept für den Embryo warb. Regionalbischöfin Spengler etwa sieht keinen Änderungsbedarf am geltenden Recht.

 Die Thüringer Regionalbischöfin Friederike Spengler sieht die Empfehlungen der Expertenkommission zur Abtreibungsregelung kritisch. Sie sehe nicht die Notwendigkeit, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern, sagte sie dem Deutschlandfunk (Donnerstag). In einer offiziellen Stellungnahme hatte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ein abgestuftes Lebenskonzepts in den ersten zwölf Wochen vertreten, das entspricht den Empfehlungen der Kommission.

Im Falle einer Neuregelung und Liberalisierung plädiert Spengler dafür, die Beratungspflicht beizubehalten – sofern dies juristisch möglich sei. Die Bischöfin sieht die Beratung als eine Chance für die Frau. Sie habe zu DDR-Zeiten erlebt, dass es diese Möglichkeiten nicht gegeben habe und ein Abbruch für viele auch eine Art Verhütung gewesen sei. Sie wisse von Fällen, in denen Frauen, die in der DDR abgetrieben hätten, es bedauert hätten, dass ihnen eine solche Möglichkeit fehlte.

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu erlauben. Derzeit ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.