Regierung will härtere Strafen bei K.-o.-Tropfen

Sexuelle Übergriffe oder Raub nach dem Einsatz von K.-o.-Tropfen sollen härter bestraft werden. Aus einer bisherigen Mindeststrafe von drei sollen fünf Jahre werden.

Der Einsatz von K.-o.-Tropfen soll härter geahndet werden. Wer das willenlos machende Betäubungsmittel für eine Vergewaltigung oder Raub einsetzt, müsse künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen; einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlichte das Bundesjustizministerium am Montag. "Sexualisierte Gewalt gegen Frauen gibt es in vielen schrecklichen Formen. Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders perfide und gefährlich", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).

Der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann bereits nach geltendem Recht straferschwerend berücksichtigt werden. Es handelt sich derzeit aber nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder Raubes, weshalb sich nur eine Mindeststrafe von drei Jahren ergibt. Der Gesetzentwurf mit der geplanten Strafverschärfung liegt nun den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme vor.

Die Bundesregierung hatte vor wenigen Wochen ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, um die Verfügbarkeit der Tropfen einzudämmen. Menschen können nach dem unbewussten Konsum von K.-o.-Tropfen in einen Zustand der Willenlosigkeit geraten. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 19. Dezember mit dem Gesetz.

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