Neben der Wehrdienstreform und dem Rentenpaket hat der Bundestag neue Schritte bei den Themen Migration und Integration beschlossen. Dabei stecken in einem Gesetz ganz unterschiedliche Punkte.
Der Bundestag hat weitere Verschärfungen in der Asyl- und Integrationspolitik beschlossen. Demnach kann die Bundesregierung für schnellere Asylverfahren und leichtere Abschiebungen künftig ohne Zustimmung der Bundesländer sogenannte sichere Herkunftsstaaten bestimmen.
Zudem sollen Betrugsversuche bei Einbürgerungstests härter sanktioniert werden. Wer etwa falsche Zertifikate zu Sprachkenntnissen vorlegt, kann für zehn Jahre für weitere Anträge auf Einbürgerung gesperrt werden.
Auch wird die Pflichtverteidigung durch einen Anwalt in Verfahren zur Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam wieder abgeschafft. Entsprechende Gesetzesänderungen verabschiedete der Bundestag am Freitag.
CDU/CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern zu wollen, beginnend mit den Ländern Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Zudem vereinbarten die Koalitionspartner, die Einstufung dieser Staaten durch Rechtsverordnung zu ermöglichen. Dann müssten Bundestag und Bundesrat nicht mehr zustimmen.
In der Vergangenheit war die Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten mitunter am Bundesrat gescheitert. Im Dezember 2023 wurden aber Georgien und die Republik Moldau in die Liste aufgenommen. Darauf stehen neben den EU-Mitgliedstaaten auch Ghana und der Senegal sowie die Westbalkanstaaten.