Reformierte Gemeinden lassen Pfarrpersonen künftig alle zwölf Jahre neu wählen

Die Refomierte Kirche will Pfarrpersonal in den Gemeinden alle zwölf Jahre neu wählen lassen. Diese Änderung des Kirchengesetzes traf auf der Synode auf Widerstand, wurde aber dennoch beschlossen.

Im Fall einer Abwahl werden Pfarrpersonen in eine andere Gemeinde versetzt..
Im Fall einer Abwahl werden Pfarrpersonen in eine andere Gemeinde versetzt..Julia Nolte

Pfarrer und Pfarrerinnen der Reformierten Kirche werden bei ihrer Einstellung künftig nicht mehr unbefristet von einer Gemeinde gewählt. Die Gesamtsynode der Reformierten hat in Emden ein Kirchengesetz verabschiedet, nach dem die Wahl auf zwölf Jahre begrenzt wird. Eine Wiederwahl, auch mehrfach, ist möglich. Bisher galt die Wahl unbefristet. Die Reaktionen auf die Entscheidung sind unterschiedlich.

„Vom Grundsatz her bleibt das lebenslange Dienstverhältnis zur Kirche bestehen“, betont der Vizepräsident der Kirche, Helge Johr. „Aber die Dienstzeit in der jeweiligen Gemeinde ändert sich.“ Bei der Reformierten Kirche würden die Pfarrer und Pfarrerinnen traditionell von den Gemeinden gewählt. „Dabei gibt es schon länger die Diskussion, dass es demokratischer wäre, wenn es auch eine Abwahlmöglichkeit gäbe und nicht die eine Pfarrstelle auf Lebenszeit.“

Nach zehn Jahren wird evaluiert

Ziel des neuen Gesetzes sei es, dass Gemeinde und Pfarrperson stärker gemeinsam über die Entwicklung der Gemeinde in der Zukunft nachdenken sollten. „Dazu soll es nach zehn Jahren im Amt einen Evaluationsprozess mit externer Begleitung geben, sodass das Pfarrpersonal sich gegebenenfalls auch noch auf Wünsche aus der Gemeinde einstellen kann“, sagt Helge Johr.

Natürlich würden die Pfarrer damit bewertet, das Verfahren begünstige aber, dass Perspektiven und inhaltliche Ziele geklärt würden. So werde die Verantwortung bei den Gemeinden gelassen.

„Wir haben auch den Studierenden-Konvent um Stellungnahme gebeten, der sich dafür ausgesprochen hat“, sagt Johr. „Die Studierenden finden es entlastend, wenn man sich nicht sofort schon auf Lebenszeit binden muss.“

Sorgen müssten die Stelleninhabenden sich nicht, derzeit herrsche ein Schutzgedanke für die Pastorenschaft. „Es gibt mittlerweile weniger Bewerber als offene Stellen.“ Sollte es zu einer Abwahl kommen, werde die Bewerbung in eine andere Gemeinde so gehandhabt, dass sie möglichst wenig Auswirkungen auf die Lebenssituation der Betroffenen habe. „Das Ganze ist eine Abwägung zwischen dem Schutz der Pastoren und dem Schutz der Gemeinden.“

Johannes de Vries, Pfarrer in Schüttorf, warnt vor den Nachteilen des Gesetzes. „Ich halte das für schwierig“, erklärt er, „der Beruf wird dadurch prekärer und unattraktiver.“ Das könne sich die Kirche in Zeiten, wo es schwer sei, Nachwuchs zu finden, nicht leisten. „Die Beschränkung führt dazu, dass das Berufsleben in Zwölf-Jahres-Rhythmen gedacht werden muss, davon ist auch die gesamte Familie betroffen.“

Sollte es zu einer Abwahl kommen, würden alle aus ihrem sozialen Umfeld gerissen. „Die Kinder müssen dann die Schule wechseln, was schwer für sie ist, und auch die Partner, die meist berufstätig sind, sind betroffen.“

Sorge um Schädigung des Berufsbildes

„Unser Beruf verlangt eine lange Ausbildung, wir sind die ganze Woche im Einsatz, haben ungeregelte Arbeitszeiten – wenn man dann nur noch für zwölf Jahre planen kann, ist das ein weiterer Baustein, um den Pfarrberuf unattraktiver zu machen.“

Für de Vries ist die Entscheidung „ein Griff in die Mottenkiste“, anstelle von Druck solle man besser Anreize schaffen, um die Zusammenarbeit in den Gemeinden zu verbessern. „Eine Wiedervorstellung hat etwas Unangenehmes, weil es was von Zeugnis hat.“ Zudem würden sich bei den Gemeindewahlen ohnehin nur zehn bis 15 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen. „Das System ist nicht in Ordnung, das Berufsbild wird dadurch geschädigt“, erklärt der Pfarrer.

Die Verabschiedung des neuen Kirchengesetzes erfolgte im Zuge umfangreicher Strukturreformen in der Reformierten Kirche. Diese möchte für zukünftige Herausforderungen besser aufgestellt sein. Neben der Änderung an der Amtszeit des Pfarrpersonals sind es vor allem bessere Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen. So müssen zum Beispiel in den Regionalsynoden und der Gesamtsynode Menschen unter 27 Jahren mit Sitz und Stimme vertreten sein. Geändert wurde auch die Finanzierung der einzelnen Kirchengemeinden. Diese ist nun von der Mitgliederzahl abhängig.