Reform des Rettungsdienstes Thema im Bundestags-Ausschuss
Die Bundesregierung treibt die Reform des Rettungsdienstes voran. Sie will dabei einheitliche Qualitätsvorgaben für ganz Deutschland. Das ist umstritten.
Eine Reform des Rettungsdienstes in Deutschland ist am heutigen Mittwoch Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Die Ampelkoalition will einheitliche Standards und Vorgaben für den Rettungsdienst vorschreiben, der eigentlich in der Kompetenz der Bundesländer und der Kommunen liegt.
Die Reform des Rettungsdienstes ist ein Baustein der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Sie soll in das geplante Gesetz zur Reform der Notfallversorgung eingebaut werden, das ebenfalls heute Thema im Gesundheitsausschuss ist. Experten sehen den Rettungsdienst in Deutschland in der Krise. Insbesondere die enorme Zunahme an Einsätzen von gut 8,5 auf über 14,1 Millionen Einsätze zwischen 2001 und 2022 hat dazu geführt, dass Entlastungen und Veränderungen nötig sind.
Lauterbach will, dass die medizinische Rettungsversorgung ein Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) V wird und der Bund damit die Qualitätsvorgaben macht. Gleichzeitig werden die Ansprüche der Versicherten in Bezug auf die Kostenübernahme von Krankentransporten und Krankenfahrten präziser gefasst. Die Gesundheitsleitstellen sollen damit auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen oder in ein Integriertes Versorgungszentrum durchführen können. Damit soll erreicht werden, dass Bagatellfälle nicht mehr wie bisher standardmäßig mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert werden, sondern in die für sie passende Versorgungseinrichtung.
Um die Qualitätsstandards zu definieren, soll ein “Qualitätsausschuss Notfallrettung” beim Bundesgesundheitsministerium eingerichtet werden. Dort sollen sich je vier Vertreter der Krankenkassen und der Bundesländer treffen und das Ministerium bei “allen die medizinische Notfallrettung betreffenden Fragen” beraten. Außerdem soll sich der Ausschuss auch mit der Förderung von Erster Hilfe durch Laien und einer Einbindung registrierter Ersthelfer über mobile Alarmierungs-Apps befassen. Geplant ist außerdem die Nutzung einer vernetzten Software in Leitstellen auch über Landkreis- und Ländergrenzen hinweg.
Der Verband der Ersatzkassen und das Deutsche Rote Kreuz begrüßten am Mittwoch grundsätzlich die geplante Reform des Rettungsdienstes. Kassen-Verbandschefin Ulrike Elsner schlug allerdings vor, dass nicht ein neues Gremium im Bundesgesundheitsministerium sondern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aus Ärzten und Krankenkassen einheitliche Qualitätsanforderungen für die Notfallrettung entwickeln solle. Außerdem müssten die Kommunen ausdrücklich verpflichtet werden, Gesundheitsleitsysteme aufzubauen.Auch der Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, Christian Reuter, kritisierte das geplante neue Gremium auf Bundesebene. Der Rettungsdienst müsse im gleichen Umfang wie bisher in der Regelungskompetenz der Bundesländer bleiben, weil nur Länder und Kommunen die konkrete Situation vor Ort beurteilen könnten.
Reuter forderte darüber hinaus ein klares Bekenntnis zum vorbeugenden Rettungsdienst. Durch die Einbindung von sozialen und pflegerischen Diensten könnte in viele Fällen vermieden werden, dass Patienten zu Notfallpatienten werden. Außerdem müsse die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung weiter ausgebaut werden. Dabei geht es unter anderem um eine schnelle Einbeziehung von Ersthelfern und den Ausbau von Erste-Hilfe-Kursen.