Rassistische Parolen zu Partyhit: Ministerium warnt vor Nachahmung

Das niedersächsische Innenministerium warnt nach dem Eklat um rassistische Parolen zur Melodie des Partyhits „L’amour Toujours“ vor Nachahmungstaten. „Jeder und jede, der einzeln oder in der Gruppe solche Parolen grölt, muss sich im Klaren sein, dass die niedersächsische Polizei konsequent Ermittlungen wegen Volksverhetzung einleiten wird, sobald sie davon erfährt“, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Hannover. Tätern drohe dann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Nach Recherchen des NDR sind beim Landeskriminalamt bis Ende Mai 28 Fälle aus Niedersachsen bekannt geworden, in denen der Liedtext ausländerfeindlich umgedichtet wurde. „Diese Parolen auf einer zunehmenden Anzahl von Feierlichkeiten sind durch nichts zu rechtfertigen“, sagte der Ministeriumssprecher. Zahlen zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit diesen Vorfällen lägen dem Ministerium nicht vor.

„Klar strafrechtlich relevant ist beispielsweise das Zeigen des Hitlergrußes“, sagte der Sprecher. Allein das Skandieren der Parolen könne in Einzelfällen von Gerichten schon als volksverhetzend bewertet werden. Genauso sei das Verbreiten entsprechender Videos in sozialen Medien unter Umständen strafbar, wenn ein Vorsatz zum Aufstacheln zum Hass nachgewiesen werden könne.