Rachel fordert staatliche Instanz zur Aufarbeitung von Missbrauch

Der CDU-Politiker Thomas Rachel hat nach den Erkenntnissen über Missbrauch in der evangelischen Kirche von der Ampel-Regierung eine Regelung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gefordert. „Eine staatliche Instanz kann helfen, allgemeinverbindliche Regeln und Standards zu setzen, an die sich die aufarbeitenden Institutionen halten müssen und deren Einhaltung überprüft werden kann“, sagte der Sprecher für Kirchen und Religionsgemeinschaften der Unionsbundestagsfraktion am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Rachel, der auch dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehört, sprach sich in dem Zusammenhang dafür aus, die bei der Missbrauchsbeauftragten des Bundes angesiedelte Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs aufzuwerten und zu stärken. Dies könne dazu beitragen, verbindlich Maßstäbe zur Aufarbeitung und Prävention für die verschiedenen Institutionen zu verankern, sagte Rachel. Die Kommission beschäftigt sich mit Ausmaß und Ursachen von Missbrauch in allen gesellschaftlichen Bereichen und legt einen Fokus darauf, die Perspektive der Opfer dabei einzubeziehen.

Ein von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beauftragtes Forscherteam hatte am Donnerstag seine Erkenntnisse über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie vorgestellt. Die sogenannte ForuM-Studie zeigt, dass das Ausmaß von Missbrauch in der evangelischen Kirche größer ist als bislang angenommen. Für den Zeitraum von 1946 bis 2020 wurden mindestens 2.225 Betroffene und 1.259 mutmaßlichen Täter ermittelt, wobei aber längst nicht alle relevanten Akten eingesehen wurden und die Zahl deswegen wahrscheinlich deutlich höher liegt. Die Forscher hatten die Landeskirchen und diakonischen Verbände für mangelnde Zuarbeit kritisiert.

Die Ergebnisse der Studie seien sowohl im Hinblick auf die Taten selbst als auch auf den kirchlichen Umgang damit eine „Bilanz des Schreckens“, sagte Rachel. Den Betroffenen seien unsagbares Leid und schwerste Traumatisierungen zugefügt worden.