Wegen eines mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriffs vor einer Bar in Bielefeld muss sich ab dem 2. März ein 36-jähriger Flüchtling aus Syrien in einem Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verantworten. In dem Staatsschutzverfahren wirft der Generalbundesanwalt dem Angeschuldigten vierfachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) vor, wie das OLG am Donnerstag mitteilte (AZ.: III-5 St 5/25).
Der Angeschuldigte soll am frühen Morgen des 18. Mai vergangenen Jahres vor einem Lokal in Bielefeld mit Messern gezielt auf Gäste eingestochen haben. Dabei wurden vier Personen lebensgefährlich verletzt. Einen Tag später wurde der Mann in Heiligenhaus im Kreis Mettmann festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Da es sich um einen mutmaßlichen Terroranschlag handelt, übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall.
Nach Ermittlungen der Anklagebehörde schloss sich der Mann im Jahr 2015 in Syrien dem IS an. Auch nach seiner Einreise nach Deutschland im Sommer 2023 soll der Angeschuldigte dem IS verbunden geblieben sein. Anfang Mai habe er den Entschluss gefasst, „im Namen eines weltweiten ‘Heiligen Krieges’ möglichst viele, willkürlich ausgewählte Menschen in Deutschland zu töten“, hieß es.
Der Angeschuldigte lebte vor dem Angriff in einer Flüchtlingseinrichtung in Harsewinkel (Kreis Gütersloh). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihm im Dezember 2023 den Aufenthaltsstatus des subsidiären Schutzes erteilt. Der mutmaßliche Täter hatte nach Polizeiangaben am Tatort eine Tasche zurückgelassen, in der sich Personaldokumente sowie eine Flasche mit einer nach Benzin riechenden Flüssigkeit befanden.
Für den Prozess im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts sind derzeit 21 Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil könnte Anfang Juni verkündet werden.