Protest gegen Abschiebegesetz vor Reichstagsgebäude

Hilfsorganisationen protestieren in Berlin gegen das geplante Rückführungsgesetz, das Schutzunterstützung kriminalisieren würde. Kritik gilt dem Schleuserparagrafen und Verschärfungen bei Abschiebung.

Die Organisation SOS Humanity fordert, die Verschärfung des Paragrafen komplett zurückzunehmen
Die Organisation SOS Humanity fordert, die Verschärfung des Paragrafen komplett zurückzunehmenImago / Zoonar

Ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen hat in Berlin gegen das geplante Rückführungsgesetz protestiert, über das am Abend der Bundestag abschließend beraten sollte. Bei einer symbolischen Aktion hätten sich Vertreter von Hilfsorganisationen vor dem Reichstagsgebäude von Personen in Polizeiuniform festnehmen lassen, sagte der Sprecher der Seenotrettungsorganisation Sea-Watch, Oliver Kulikowski, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das geplante Gesetz kriminalisiere Menschen, die Schutzsuchende unterstützen.

Nach den jüngsten Änderungen würde der Schleuserparagraf weiterhin für Personen gelten, die Flüchtende an den Balkan-Grenzen unterstützen, kritisierte Kulikowski. Dem Protest-Bündnis gehören unter anderem SOS Humanity, United4Rescue, LeaveNoOneBehind und Seebrücke an.

Passus für unbegleitete Minderjährige bleibt

Die Organisation SOS Humanity hatte zuvor ein Gutachten der Juristen Vera Magali Keller und David Werdermann veröffentlicht, wonach durch Änderungen zwar Bezug auf den Landweg genommen werde und die Rettung Schiffbrüchiger vom Schleusungstatbestand grundsätzlich nun nicht mehr erfasst sei. Gleichzeitig bleibe jedoch ein Passus erhalten, in dem es speziell um unbegleitete Minderjährige geht.

Die Regeln für Abschiebungen sollen durch das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz verschärft werden. Unter anderem ist eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage geplant. Mit dem Gesetz sollen auch die Strafandrohungen für Schleuser erhöht werden. So soll gestrichen werden, dass eine Schleusung einen materiellen Vorteil zur Voraussetzung hat.