Projekt zu psychosozialer Prozessbegleitung geht in Pilotphase

In Niedersachsen startet ein bundesweit einzigartiges Vorhaben, das Betroffene von Gewalt oder Stalking in gerichtlichen Verfahren stärkt. Unter dem Titel „Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren“ begleiten im Rahmen eines Modellprojekts speziell qualifizierte Fachkräfte Betroffene vor, während und nach dem Gerichtsverfahren, wie das Landesjustizministerium am Donnerstag mitteilte.

Die Fachkräfte informieren in einfacher und verständlicher Sprache über Abläufe, Rollen und Aufgaben der beteiligten Personen. Sie begleiten den Angaben zufolge Betroffene zudem zu Anhörungen, leisten Hilfeplanung und Netzwerkarbeit mit dem Ziel, weitere Anbieter von Unterstützungsleistungen rechtzeitig zu involvieren. Die emotionale Stabilität der Betroffenen werde damit gestärkt, hieß es. Eine erneute Viktimisierung solle vermieden und Selbstbestimmung gefördert werden.

„Ein gerichtliches Verfahren kann für Menschen, die Gewalt erfahren haben, eine enorme emotionale Belastung sein“, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). Angst, Scham und Unsicherheit dürften aber nicht dazu führen, dass Betroffene auf ihren Schutz verzichten. „Die psychosoziale Prozessbegleitung sorgt dafür, dass Betroffene sich sicherer fühlen, verstanden werden und das gerichtliche Verfahren aktiv mitgestalten können.“

Das Projekt wird im kommenden Jahr an den Amtsgerichten Oldenburg und Hannover erstmals umgesetzt. Bislang ist die psychosoziale Prozessbegleitung nur in Strafverfahren etabliert. Das Projekt schließe somit eine Lücke im Opferschutzsystem, hieß es. Eine angeschlossene Evaluation soll die Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche landesweite Ausweitung des Angebots und eine Initiative auf Bundesebene bilden.

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