Pro Asyl sieht Kritik an Zurückweisungen durch Gericht bestätigt
Die Debatte über das Zurückweisen von Migranten an den deutschen Grenzen dauert an. Jetzt sieht sich die Organisation Pro Asyl in ihrer Kritik durch ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs gestärkt.
Menschenrechtler und Flüchtlingsorganisationen haben die Verschärfungen der deutschen Flüchtlingspolitik kritisiert. Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätige jetzt diese Position, erklärte die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl am Dienstag in Frankfurt. Die Bundesregierung sei daher aufgefordert, die aktuelle Zurückweisungspraxis an deutschen Grenzen zu beenden.
Pro Asyl hatte zusammen mit anderen Organisationen eine Klage eines Syriers unterstützt, der sich gegen seine Abschiebung nach Griechenland wehrte. Der Fall ereignete sich nach Angaben der Organisation im Jahr 2018; in den Jahren 2019 und 2021 habe bereits das Verwaltungsgericht München die Rechtswidrigkeit von Zurückweisungen unter dem damaligen Seehofer-Deal zwischen Deutschland und Griechenland festgestellt.
Mit dem Urteil vom Dienstag stelle der Gerichtshof für Menschenrechte klar, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Grenzen nicht zulässig seien. “Deutschland ist verpflichtet, menschenrechtliche Standards zu wahren und den Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren auch an deutschen Grenzen zu gewährleisten”, bewertete der flüchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, Tareq Alaows, die Entscheidung. Die deutsche Politik sei nun aufgefordert, “die menschenrechtsverachtende Zurückweisungsdebatte und die systematische Entrechtung an deutschen Grenzen” zu beenden.