Private Krankenversicherung zahlt Spurensicherung nach Vergewaltigung

Die privaten Krankenkassen übernehmend rückwirkend ab dem 1. Juli die Kosten für die vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter oder häuslicher Gewalt. Dies sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen und anderen Betroffenen, teilten das hessische Sozialministerium und das Familienministerium am Mittwoch in Wiesbaden gemeinsam mit. Damit werden die Kosten für gesetzlich und privat Versicherte übernommen.

Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) begrüßte es, dass die vertrauliche Spurensicherung nun lückenlos von allen Betroffenen in Anspruch genommen werden könne. Für die Betroffenen bedeute das Klarheit und Sicherheit, sagte Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU). Sie müssten sich in einer ohnehin extrem belastenden Situation weder mit Fragen der Zuständigkeit noch mit möglichen Kosten auseinandersetzen.

Die vertrauliche Spurensicherung ist ein kostenfreies Angebot für alle Menschen, die Opfer einer sexualisierten Gewalttat oder einer körperlichen Misshandlung geworden sind, sich jedoch noch nicht sicher sind, ob sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten möchten. Dabei werden Verletzungen dokumentiert und Tatspuren am Körper gesichert. Alle Befunde werden im jeweils zuständigen Institut für Rechtsmedizin aufbewahrt und können bei einer Anzeige durch die Betroffenen angefordert und in ein Strafverfahren eingebracht werden. Dadurch sind die Spuren gerichtsfest gesichert und die Betroffenen haben Zeit zu überlegen, ob sie sie die Polizei einschalten wollen.

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