Presserat spricht 20 öffentliche Rügen aus

Der Deutsche Presserat hat auf seinen Sitzungen in dieser Woche insgesamt 20 Rügen gegen verschiedene Medien ausgesprochen. Die meisten davon erfolgten aufgrund von Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht und den Opferschutz, wie der Presserat am Freitag in Berlin mitteilte. Acht der 20 Rügen erhielten die „Bild“-Zeitung und deren Online-Portal „Bild.de“.

Beide Medien wurden beispielsweise wegen ihrer Berichterstattung zum Rapper „Disarstar“ gerügt. Der sei als „Judenhass-Rapper“ bezeichnet worden. „Dass er sich von entsprechenden Äußerungen in Songtexten aus seiner Jugend jedoch bereits vor langer Zeit und mehrfach distanziert hatte, wurde in den Beiträgen nicht berichtet“, erklärte der Presserat. Weiter habe die Redaktion dem Rapper keine Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Der Beschwerdeausschuss habe in der Berichterstattung daher Verstöße gegen die journalistische Sorgfalt und den Schutz der Ehre gesehen.

Die „Nordsee-Zeitung“ wurde wegen eines Verstoßes gegen den Schutz der Persönlichkeit und „unangemessen sensationeller“ Berichterstattung gerügt. Demnach veröffentlichte die Zeitung ein Foto aus einer Chat-Gruppe eines angeklagten Tennistrainers, dem vorgeworfen wurde, über Jahre Schüler missbraucht zu haben. Das Foto habe ein Opfer „in einer demütigenden und mutmaßlich strafrechtlich relevanten Situation“ gezeigt. Das Bild sei über das öffentliche Interesse hinausgegangen und habe zudem die Täterperspektive transportiert. Außerdem hätten das abgebildete Opfer und weitere Betroffene durch die Veröffentlichung zusätzliches Leid erfahren.

Für die „detaillierte Darstellung eines Falls von Kindesmissbrauch und der Verwendung eines verharmlosenden Symbolbildes“ wurde die „Gelnhäuser Neue Zeitung“ gerügt. Demnach seien in einer Gerichtsreportage ausführlich Missbrauchshandlungen an einem Kind dargestellt worden. Diese hätten zum Teil in einer Badewanne stattgefunden. Der Beitrag sei mit einem „Wellness-Symbolbild einer jungen Frau beim Baden“ bebildert gewesen.

„Der Presserat sah in dem Foto eine Verharmlosung der Tat“, so das Gremium. Die detaillierte Schilderung sei zusätzlich geeignet gewesen, das Kind noch einmal zum Opfer zu machen. „Der Presserat sah daher schwere Verstöße gegen das Ansehen der Presse und den Persönlichkeitsschutz sowie eine unzulässige Sensationsberichterstattung“.

Insgesamt habe der Presserat 20 öffentliche Rügen, 25 Missbilligungen und 30 Hinweise ausgesprochen, 128 Beschwerden seien behandelt worden. Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse.