Der Pressekodex verbietet deutschen Redaktionen diskriminierende Berichterstattung. Immer wieder verstoßen Medien aber gegen diese Grundsatz. Der Presserat hat nun einige von ihnen dafür gerügt.
Der Deutsche Presserat hat mehrere deutsche Medien wegen diskriminierender und rassistischer Berichterstattung gerügt. Das gab das Gremium am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt. So erhielten der “Südkurier” und die “Augsburger Allgemeine” eine Rüge wegen einer Aussage in einem Bericht, die implizierte, dass schwarze Menschen und Menschen mit arabischem oder asiatischem Aussehen keine Deutschen sein können. Die beiden Blätter hatten über eine Umfrage des Augsburger Instituts für Generationenforschung mit dem Satz berichtet, junge deutsche Männern würden sich im Vergleich “deutlich mehr vor arabischen und schwarzen fürchten als vor deutschen oder asiatischen Geschlechtsgenossen”.
Gerügt wurde auch der Online-Auftritt des “Focus”, weil die Redaktion sich eine diskriminierende Behauptung einer Touristin zu eigen gemacht habe, die der Türkei eine “weitverbreitete betrügerische Kultur” unterstellt hatte, nachdem sie im Urlaub nach eigener Aussage beklaut worden sei. Damit habe die Redaktion gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Auch die “Berliner Zeitung” erhielt eine Rüge wegen der Diskriminierung von Migranten unter Nennung falscher Tatsachen in einem Gastkommentar.
Die “Schweriner Volkszeitung” wurde vom Presserat gerügt, weil die Redaktion einen Leserbrief veröffentlicht hatte, in dem die Forderung enthalten war, wenn jemand “Juden und Farbige” ablehne, habe die Gesellschaft das hinzunehmen. Dem Pressekodex zufolge müssen Redaktionen die publizistischen Grundsätze auch bei Leserbriefen beachten. Im vorliegenden Fall habe man es mit einem schweren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot zu tun.
Der Presserat ist das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Er wacht über die Einhaltung des Pressekodex’, ein Regelwerk, dass sich die deutsche Medienlandschaft selbst gegeben hat. Insgesamt hatte der Beschwerdeausschuss über 139 Beschwerden zu befinden. Neben den 18 öffentlichen Rügen und drei nicht-öffentlichen Rügen gab es 25 Missbilligungen und 34 Hinweise. 49 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.