Der Bundestagsabgeordnete Fabian Fahl (Linke) hat am Dienstag den Beginn der polizeilichen Räumung des Sündenwäldchens kritisiert. Der klimapolitische Sprecher seiner Fraktion erklärte mit Blick auf die nun zu erwartende Rodung des Waldteilstücks am Hambacher Forst durch RWE, dass mit dem Sündenwäldchen ein ökologisch wertvoller Lebensraum zerstört werde, der den Hambacher Forst mit umliegenden Wäldern verbindet. Mit den Vorhaben von RWE werde die Grundwasserversorgung des Forsts noch stärker gefährdet. Auch wenn es nicht um Kohleabbau gehe, sondern um Kies und Abraum für ein Renaturierungsprojekt, bedeute dies die Zerstörung eines Ökosystems.
Die Polizei Rhein-Erft-Kreis bestätigte am Dienstag den Einsatz der Polizei. Mit der Räumung des besetzten Waldstücks am Manheimer Erbwald werde das Vollzugshilfeersuchen der Stadt Kerpen umgesetzt, teilte die Polizei dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. Grundlage des Ersuchens sei eine Allgemeinverfügung der Stadt Kerpen, in der ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Erbwald angeordnet ist. Im Fokus des Polizeieinsatzes stehe die Sicherheit aller Beteiligten am Einsatzort. Zu diesem Zwecke unterstützen Kräfte der Bereitschaftspolizei und ihre technischen Einsatzeinheiten die Polizei Rhein-Erft-Kreis.
Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hatte im Januar per Beschluss geurteilt, dass die RWE Power AG das Sündenwäldchen in Manheim bei Kerpen roden darf. Der neue Hauptbetriebsplan, der die Fortführung des Braunkohle-Tagebaus seit dem 1. Januar 2025 regelt, erweise sich bei vorläufiger Prüfung als rechtmäßig und dürfe deshalb vollzogen werden, entschied das Gericht. (AZ: 21 B 11/25.AK). Damit wurde ein Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in NRW abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Hauptbetriebsplan, der die weitere Abbaggerung der Manheimer Bucht bis 2028 umfasst, vergangenen Dezember zugelassen und dessen sofortige Vollziehung angeordnet. Dazu zählt die Rodung des Sündenwäldchens, das außerhalb des Hambacher Forstes auf dem Betriebsgelände von RWE liegt. Der Hauptbetriebsplan war ein Kompromiss gewesen, um den Hambacher Forst zu erhalten. Der geplante Tagebausee, der ab 2030 befüllt werden soll, erfordert eine Herstellung der Seeböschungen. Der Hambacher Wald oder Hambacher Forst am Tagebau Hambach liegt zwischen Köln und Aachen. Für ihn gilt seit 2018 ein Rodungsstopp.