Polizei ermittelt nach Papst-Nachruf gegen Portal queer.de

Wegen „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ prüft die Polizei einen Text der Internet-Seite. Was in dem umstrittenen Nachruf steht.

Vor der Berliner Siegessäule weht die Fahne der LGBTQ-Bewegung (Archiv)
Vor der Berliner Siegessäule weht die Fahne der LGBTQ-Bewegung (Archiv)Imago / Bernd König

Die Berliner Polizei ermittelt gegen das Online-Magazin queer.de wegen eines Nachrufs auf den verstorbenen früheren Papst Benedikt XVI. Ermittelt werde wegen Paragraf 189 des Strafgesetzbuches, „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“, bestätigte ein Polizeisprecher in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zuerst hatten das Portal selbst sowie die tageszeitung und der Tagesspiegel darüber berichtet.

In dem am 31. Dezember erschienenen Nachruf hatte queer.de Josef Ratzinger als einen „der größten queerfeindlichen Hetzer“ bezeichnet, dessen Markenzeichen „Homohass“ gewesen sei. Benedikt XVI. war am selben Tag im Alter von 95 Jahren gestorben. Noch am Silvestertag sei über die Internetwache die Anzeige gegen „queer.de“ gestellt worden, sagte der Polizeisprecher.

Keine freiwilligen Auskünfte

Queer.de-Herausgeber Micha Schulze kündigte an, der Polizei dazu keine freiwilligen Auskünfte zu erteilen. „Bereits die Vorermittlungen und die Annahme eines Anfangsverdachts gehen deutlich zu weit“, schrieb er auf dem Portal. Sein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Pressefreiheit in Deutschland sei aber groß genug. Zudem kündigte er an, eine Anwaltskanzlei einzuschalten, um herauszubekommen, wer die Anzeige gestellt hat. Ein Rechtsanwalt aus Leipzig gibt der Klage wenig Chancen auf Erfolg.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) appellierte an die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen umgehend einzustellen. „Langatmige Ermittlungen oder eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft wären ein Angriff auf die Pressefreiheit“, schrieb Landesgeschäftsführer Jörg Reichel auf Twitter.