Politiker wollen Tanzverbote an stillen Feiertagen lockern

Am Karfreitag oder am Volkstrauertag länger tanzen – diesen Vorschlag wollen Politiker aller Parteien in den Landtag einbringen.

Wird das Tanzverbot bald gelockert?
Wird das Tanzverbot bald gelockert?RainerSturm / Pixelio

Kiel. In Schleswig-Holstein steht die gesetzliche Feiertagsruhe wieder zur Debatte. Abgeordnete von fünf der sechs im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenen Parteien wollen das Verbot öffentlicher Veranstaltungen an stillen Feiertagen lockern. Insgesamt werde angestrebt, Regelungen wie im benachbarten Hamburg einzuführen, teilte der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer dem epd mit. Der Landtag werde das Thema voraussichtlich auf der nächsten Sitzung vom 20. bis 22. Januar auf der Tagesordnung haben.
Die Piraten scheiterten im Dezember 2013 mit dem Versuch, die Feiertagsruhe am Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag aufzuweichen. Jetzt gibt es einen fraktionsübergreifenden Vorstoß. Der Antrag wird von Kai Dolgner (SPD), Eka von Kalben (Grüne), Ekkehard Klug (FDP), Patrick Breyer (Piraten) und Lars Harms (SSW) unterstützt. Danach soll das Verbot öffentlicher Veranstaltungen am Volkstrauertag von 6 bis 15 Uhr und am Totensonntag von 6 bis 17 Uhr gelten. Am Karfreitag soll von zwei Uhr früh bis zwei Uhr nachts des Folgetages Feiertagsruhe sein.

Pauschales Verbot unzulässig?

Derzeit gilt das Verbot am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr morgens sowie am Karfreitag den gesamten Tag. Grundlage ist das Sonn- und Feiertagsgesetz, das öffentliche Veranstaltungen verbietet, die dem Ernst stiller Feiertage widersprechen oder den Gottesdienst stören. Erste Pläne für den erneuten Vorstoß wurden erstmals im Dezember 2015 bekannt. Die CDU und die Kirchen reagierten ablehnend.
Breyer verwies auf ein neues und von den Piraten beantragtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags. Danach sei es unzulässig, an stillen Feiertagen alle Arten von Versammlungen pauschal zu verbieten, sagte er. Das Feiertagsgesetz des Landes, das bisher an stillen Feiertagen nicht-religiöse öffentliche Versammlungen einschränkungslos verbietet, bedürfe einer "verfassungskonformen Auslegung", so der Landtagsabgeordnete. (epd)