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Politiker von CDU und Linken begrüßen Karlsruher Urteil zu Kirchen

Linkenpolitiker Ramelow hat Verständnis für den Wunsch der Kirchen, bei Stellenbesetzungen eine Religionszugehörigkeit zu verlangen. Auch Parteien erwarteten, dass Mitarbeiter ein Parteibuch besäßen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Thomas Rachel (CDU), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht begrüßt. “Mit dem Urteil sind die Rechte der Kirchen in arbeitsrechtlichen Fragen gestärkt worden”, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). “Damit entspricht das Bundesverfassungsgericht der besonderen Rolle der Kirchen in unserem Verfassungsstaat.” Das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht gebe den Kirchen einen wichtigen Gestaltungsspielraum, der sie von anderen Organisationen unterscheide.

Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, erklärte, die Entscheidung des Gerichts bedeute nicht, dass Kirchen von Mitarbeitenden per se eine Kirchenmitgliedschaft verlangen dürften. “Kirchen müssen plausibel erklären, inwiefern eine Kirchenmitgliedschaft für die Tätigkeit erforderlich ist”, erklärte sie in Berlin. Für viele Tätigkeiten dürfte das nicht der Fall sein. Die Kirchen zählten zu den größten Arbeitgebern in Deutschland und trügen eine besondere Verantwortung – auch beim Schutz vor Diskriminierung. Gut sei, dass Karlsruhe betone, dass Gerichte im Zweifel die Selbstbestimmung der Kirchen und die Interessen der Arbeitnehmenden abwägen müssten.

Auch der Religionsbeauftragte der Linksfraktion im Bundestag, Bodo Ramelow, äußerte sich ähnlich. “Das ist eine hilfreiche Klarstellung, die im Kern in Deutschland alle Tendenzbetriebe betrifft”, sagte er dem RND. “Ich möchte auch, dass jemand, der für meine Partei oder Fraktion arbeitet, bei uns Mitglied ist. Das gilt in Leitungsfunktionen umso mehr. Außerdem sagt das Bundesverfassungsgericht, dass es ein prägender Beruf sein muss. Es geht nicht um den Hausmeister.” Ramelow fügte jedoch hinzu, eine Veränderung brauche es im kirchlichen Arbeitsrecht trotzdem: “Die Tariffreiheit für kirchliche Betriebe halte ich nicht mehr für zeitgemäß, wenn sie im Wettbewerb stehen.”