Pläne der NRW-Regierung zum Offenen Ganztag in der Kritik

Ab August 2026 gilt in allen Bundesländern ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter. In NRW gibt es Kritik an der Umsetzung der Pläne durch die Landesregierung.

Die Freie Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen und die FDP werfen der Landesregierung vor, Offene Ganztagsschulen (OGS) nicht gesetzlich regeln zu wollen. „Damit wird die Qualität im Offenen Ganztag in NRW auch zukünftig Glückssache bleiben“, erklärten die Sozialverbände am Mittwoch in Düsseldorf. Ähnlich äußerte sich die FDP-Fraktion im NRW-Landtag.

Hintergrund der Kritik ist das bundesweite „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ von 2021. Dieses schreibt den Anspruch auf Ganztags-Betreuung in den Bundesländern ab dem Schuljahr 2026/2027 vor.

Statt fester Regelungen zu dessen Umsetzung habe die Landesregierung nur „Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter“ formuliert, bemängelte die Wohlfahrtspflege. Darin fänden sich auch weiterhin keine Vorgaben für qualitative Verbesserungen, etwa mit Blick auf Räume, Personalschlüssel oder Ernährungsstandards. Probleme, etwa ein schlechter Ausbildungsstand beim Personal oder eine geringe Bezahlung der Mitarbeitenden, würden nicht gelöst. Zudem fehlten konkrete Aussagen zur Finanzierung der flächendeckenden Betreuung. Die Qualität an Ganztagsschulen bleibe weiter eine freiwillige Leistung der Kommunen.

Auch die FDP kritisiert, dass rechtlich alles beim Alten bleibe, während gleichzeitig großer Bedarf nach Rechtssicherheit bestehe. Die Regierung habe die „Fachlichen Grundlagen“ ohne Vorankündigung und öffentliches Statement beschlossen, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Antrag der Fraktion mit dem Titel „Landesregierung lässt Kinder, Eltern, Träger und Kommunen beim OGS-Rechtsanspruch im Regen stehen“.

Wie es auf der Seite des nordrhein-westfälischen Schulministeriums heißt, wurden die „Fachlichen Grundlagen“ am 5. März vom Kabinett gebilligt. Sie seien ein wichtiger Beitrag, um frühzeitig Leitlinien der Umsetzung darzulegen. Mit dem FDP-Antrag befasst sich das Landesparlament am Mittwoch kommender Woche.