Pietisten bekommen in Württemberg mehr Freiheiten

Pietisten, die sich in Landeskirchlichen Gemeinschaften versammeln, können in Württemberg künftig leichter Gemeinschaftsgemeinden bilden. Solche Gemeinden bieten parallel zu örtlichen Kirchengemeinden Gottesdienste und Amtshandlungen wie Taufen an. Die württembergische Landessynode hat am Samstag in Stuttgart einer Vereinbarung zugestimmt, die den Pietisten mehr Freiheiten zugesteht.

Für eine Gemeinschaftsgemeinde braucht es künftig die Einrichtung eines personalen Seelsorgebezirks durch den Oberkirchenrat. Dann aber sind diese Gemeinden eigenständig und nicht mehr wie bisher von der Zustimmung der örtlichen Kirchengemeinde abhängig. Anerkannte Gemeinschaftsgemeinden gibt es bereits unter anderem in Reutlingen und Schwäbisch Gmünd.

Unverändert werden Menschen, die in der Gemeinschaftsgemeinde getauft werden, Mitglied der evangelischen Landeskirche. Dieses Thema hatte in jüngster Zeit für Debatten gesorgt. So hatte der Liebenzeller Gemeinschaftsverband beschlossen, wie die Landeskirchen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beantragen und damit freikirchlichen Status zu erhalten. An der neuen Vereinbarung der Landeskirche mit den Pietisten beteiligen sich wichtige Verbände nicht: Es fehlen neben dem Liebenzeller Gemeinschaftsverband der württembergische Christusbund und die Chrischona-Gemeinschaft. (1459/29.06.2024)