Angesichts steigender Pflegekosten hat der Deutsche Pflegerat Klarheit bei der Kostenaufteilung gefordert. Geklärt werden müsse, welche Kosten Bund und Länder sowie die Kassen übernehmen, sagte die Präsidentin des Pflegerats, Christine Vogler, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Bei Kosten von mehr als 3.000 Euro für stationäre Langzeitpflege im ersten Jahr müsse zudem überlegt werden, was man Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen noch zumuten könne.
Vogler verwies auf die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe und ihren Auftrag, eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile zu erarbeiten. “Doch das allein reicht nicht. Die Länder stehen gesetzlich in der Verantwortung, die Investitionskosten zu übernehmen, nicht die Pflegebedürftigen“, sagte sie. Auch sei beispielsweise nicht klar, warum Heimbewohner für medizinische Behandlungspflege zahlen, während diese in der ambulanten Pflege von den Kassen getragen wird.
Kanzleramtsminister Frei: Pflegeversicherung nur ein “Teilleistungssystem”
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) betonte in der Debatte, dass die in den 1990er Jahren eingeführte Pflegeversicherung nur ein “Teilleistungssystem” ist. “Deswegen darf man mit der Pflegeversicherung nicht die Erwartung verbinden, dass alle denkbaren Kosten für die Pflege abgedeckt sind”, sagte Frei dem RND. Private Vorsorge sei notwendig.

Denn die Prognosen sind schlecht. “Durch den demografischen Wandel ist absehbar, dass künftig mehr Menschen pflegebedürftig werden. Schon in den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der Pflegebedürftigen im Verhältnis zu den Beitragszahlenden erheblich verschlechtert”, so der CDU-Politiker. Das Defizit werde weiter steigen. Kosten der Pflege – wo dies möglich ist – müssten deshalb begrenzt werden. Frei: “Kaum jemand hat eine Rente, mit der er 3.000 Euro für einen Pflegeheimplatz bezahlen kann.”
