Das Know-how in der Pflege ist da. Doch bislang dürfen Pflegekräfte es oft nicht anwenden, weil die Tätigkeiten Ärzten vorbehalten sind. Ein neues Gesetz soll das ändern.
Pflegekräfte in Deutschland erhalten künftig mehr medizinische Befugnisse. Sie können Leistungen etwa in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz erbringen, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD einem entsprechenden Gesetz zu. Das sogenannte Pflegekompetenzgesetz soll den Pflegeberuf attraktiver machen und zugleich Ärzte entlasten. Außerdem soll eine Entbürokratisierung mehr Zeit für die konkrete Pflege ermöglichen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die bei der Abstimmung im Bundestag nicht anwesend war, erklärte vorab, Pflegekräfte sollten künftig das tun dürfen, was sie über viele Jahre in der Berufserfahrung gelernt hätten. Während Abgeordnete von Union und SPD die Reform begrüßten, beklagten die Oppositionsparteien, dass die Gesetzgebung nicht weit genug gehe. Es sei eine Flickschusterei und kosmetische Verbesserung, hieß es etwa vonseiten der Linken.
Pflegeorganisationen kämpfen seit Jahren darum, die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung zu erhalten. Ärzteorganisationen sehen das skeptisch. Welche Leistungen künftig von Pflegekräften konkret erbracht werden dürfen, soll eine eigene Kommission der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens unter Beteiligung der Pflegeorganisationen festlegen.
Verbesserungen sieht das Gesetz auch bei der ambulanten Pflege vor. Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten einen leichteren Zugang zu Präventionsleistungen, etwa durch eine zielgenaue Beratung. Das Gesetz soll außerdem eine Vielzahl neuer Wohnformen ermöglichen.
Derzeit gelten rund 5,8 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig. Experten schätzen, dass die Zahl bis 2055 auf bis zu 8,2 Millionen anwachsen wird. Gleichzeitig bestehen schon heute Personalengpässe in den Pflegeberufen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat 2024 einen Bedarf von 150.000 zusätzlichen Pflegekräften für das Jahr 2040 prognostiziert.
Der AOK-Bundesverband begrüßte das neue Gesetz. Von den Änderungen profitiere nicht nur die Pflege, sondern auch die geplante Reform der Primärversorgung, also an welcher Stelle der erste Kontakt von Patienten zum Gesundheitssystem stattfindet. Kritisch sieht der Kassenverbund die Option, dass Pflegefachpersonen allein auf Basis einer pflegerischen Diagnose heilkundliche Aufgaben erbringen dürfen. Hierfür fehle ein einheitliches und anerkanntes Diagnosesystem.
Auf dem am Mittwoch und Donnerstag stattfindenden Deutschen Pflegetag in Berlin hatte auch der Deutsche Pflegerat das Gesetz grundsätzlich begrüßt. Es sei mehr als überfällig, den Pflegekräften mehr Befugnisse zu geben, so Pflegeratspräsidentin Christine Vogler. Nun brauche es verbindliche und einheitliche Weiterbildungsangebote, Qualifikationen und eigene Abrechnungsmöglichkeiten.
"Pflege hält nicht nur Menschen am Leben, sie hält Demokratie zusammen", sagte Vogler bei dem Kongress. Deutschland orientiere sich im Gesundheitswesen noch immer zu sehr an den Ärzten. Das sei historisch erklärbar, aber nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen brauche es eine teambasierte "Primärversorgung" - mit eigener Sprechstunde für Pflegekräfte und guter digitaler Infrastruktur.