Ein Gemeindepfarrer aus dem westfälischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken darf nach seiner Verurteilung wegen Besitzes von kinderpornografischen Materials nicht mehr als Pfarrer tätig sein. Die Landeskirche habe dem Pfarrer seine endgültige Entlassung mitgeteilt, nachdem ein Urteil des Amtsgerichts Ahaus gegen ihn rechtskräftig geworden sei, teilte die westfälische Kirche am Freitag in Bielefeld mit. Der Theologe sei bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe von seinem Dienst in der Gemeinde freigestellt worden.
Das Amtsgericht hatte den Angaben zufolge den Pfarrer Ende des vergangenen Jahres wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil sei jedoch erst später rechtskräftig geworden. Da Ermittlungen der staatlichen Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen grundsätzlich Vorrang hätten, habe das endgültige disziplinarrechtliche Vorgehen der Landeskirche erst nach dem formalen Abschluss erfolgen können, erklärte die Landeskirche.
Ein Interventionsteam aus Vertreterinnen und Vertretern des Kirchenkreises und der westfälischen Landeskirche habe sich umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit der Situation befasst, hieß es. Zudem habe es sichergestellt, dass der Pfarrer seine Tätigkeiten in der Gemeinde sofort einstellen musste.