Pfälzer Synode berät über Änderungen in Kirchenbezirken und Gemeinden

Die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz will bei ihrer Tagung vom 20. bis 22. November in Speyer über Gesetzesentwürfe zu strukturellen Reformen beraten. Dabei geht es in erster Linie um eine Zentralisierung der Verwaltung durch die Reduktion der 15 Kirchenbezirke auf nur noch vier. Dafür wäre eine Änderung der Kirchenverfassung erforderlich.

Zudem sollen die 390 Kirchengemeinden ihren Status als Körperschaften öffentlichen Rechts und damit einen wesentlichen Teil ihrer Eigenständigkeit verlieren: Als Körperschaften kirchlichen Rechts könnten sie zwar das kirchliche Leben vor Ort weiter gestalten und würden von Verwaltungsaufgaben entlastet. Allerdings gingen ihre Immobilien und ihr Vermögen an den jeweiligen Kirchenbezirk über, für ihre Arbeit würden sie ein Budget erhalten.

Wenn sich die Synode auf einen neuen Verfassungsentwurf einigt, können sich 2026 die Bezirkssynoden und Kirchengemeinden dazu äußern. Zur endgültigen Abstimmung steht die neue Kirchenverfassung dann frühestens 2027. Bei ihrer Tagung will die Synode auch unter drei Bewerberinnen eine neue weltliche Oberkirchenrätin wählen: Die langjährige Finanzdezernentin, Oberkirchenrätin Karin Kessel, geht Ende November in den Ruhestand.

Die Evangelische Kirche der Pfalz will mit ihrem im Herbst 2023 gestarteten Transformationsprozess„ (bisher: “Priorisierungsprozess") ihre Strukturen umbauen und dadurch trotz sinkender Mitgliederzahlen und schwindender Finanzkraft zukunftsfähig bleiben. Bis 2035 soll die Neuaufstellung abgeschlossen sein, 45 Prozent des landeskirchlichen Haushalts - rund 60 Millionen Euro - sollen eingespart werden.

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