Ein Berliner Pendler hat keinen Anspruch darauf, den während der Sitzungswochen des Bundestags gesperrten Friedrich-Ebert-Platz als Arbeitsweg zu nutzen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die teilweise Sperrung des Platzes als unzulässig abgelehnt, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Der Mann werde nicht in „eigenen subjektiv-öffentlichen Rechten“ verletzt. (VG 1 L 615/25)
Das Bezirksamt Mitte hatte für den Platz am 26. Mai die Teileinziehung angeordnet, wodurch er nicht mehr zeitlich unbegrenzt der allgemeinen Nutzung für den Verkehr zur Verfügung steht. In den regulären Sitzungswochen des Bundestags sind Zutritt, Zufahrt und Aufenthalt von Dienstag bis Freitag nur noch Mitgliedern des Bundestags, deren Mitarbeitenden und Besuchenden gestattet. Als Begründung nannte das Bezirksamt die Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufs des parlamentarischen Betriebs.
Der Kläger sei weder Anlieger des Platzes, noch habe er als allgemeiner Verkehrsteilnehmer einen Anspruch auf die Nutzung, urteilte das Gericht. Zudem betreffe ihm die Sperrung aufgrund der Umfahrungsmöglichkeiten nicht schwer. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.