Vor fünf Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für nichtig. Seitdem wird um eine Neuregelung gerungen. Patientenschützer haben Forderungen an künftige Entscheider.
Der künftige Bundestag muss sich nach dem Willen von Patientenschützern mit organisiertem Suizid befassen. “Selbst wenn der Koalitionsvertrag nichts dazu hergibt, gilt es, dem geschäftsmäßigen Treiben der Sterbehilfeorganisationen ein Ende zu setzen”, forderte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Freitag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 das Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe für nichtig erklärt und ein weitreichendes Recht auf einen selbstbestimmten Tod formuliert. Zugleich betonten die Richter, der Staat könne Regelungen treffen, um zu überprüfen, ob die Entscheidung wirklich ohne äußeren Druck getroffen wird. Seitdem wird eine gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion um eine gesetzliche Neuregelung geführt.
“Dabei darf der Fokus nicht auf den Organisationen und dem Verfahren liegen”, so Brysch. Vielmehr müssten die Sterbehelfer selbst strafrechtlich in den Blick genommen werden. Sie hätten zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Tod selbstbestimmt gewünscht wird und dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck zustande kommt. “Grundsätzlich verboten gehört die Hilfe zur Selbsttötung gegen Geld”, sagte Brysch; “denn wo der Euro fließt, geht die Selbstbestimmung unter”.