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Patientenschützer: “Medikamente sollen nicht töten”

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz spricht sich deutlich dagegen aus, dass der Staat schwerstkranken Menschen Medikamente zur Selbsttötung zuteilt. „Medikamente sollen heilen oder lindern, aber nicht töten“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag). Anlass war die für Dienstag erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage, ob der Staat verpflichtet werden kann, das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital an sterbewillige Menschen abzugeben.

Die Kläger wollen sich mit diesem Mittel selbstbestimmt töten. Da das Medikament in Deutschland nicht zu bekommen ist, muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte der Einfuhr, dem Erwerb und der Zuteilung zustimmen. Das tut es bislang nicht. Die Kläger sehen dadurch ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt. Zu ihnen gehört unter anderem ein 79-jähriger Mann aus dem Landkreis Lüneburg. In der Schweiz darf Natrium-Pentobarbital anders als in Deutschland schon seit längerer Zeit verwendet werden.

Brysch warnte: „Ein Beamter einer Bundesbehörde kann nicht über Leben und Tod entscheiden.“ Der Patientenschützer forderte zudem den Bundestag auf, die „Geschäftemacherei“ mit der Suizidassistenz endlich zu unterbinden. Mit dem Tod aus den „Gelben Seiten“ müsse endlich Schluss sein.