Patienten sollen eine Kopie ihrer Akte kostenlos erhalten

Bisher können sich Ärzte die Kosten für eine Kopie einer Patientenakte von den Patienten zurückholen. Das soll sich nun ändern. Hintergrund sind die europäischen Datenschutzregeln.

Patienten sollen künftig auf Antrag eine Kopie ihrer Patientenakte etwa von behandelnden Ärzten kostenlos erhalten. Dazu hat das Bundesjustizministerium am Freitag einen Gesetzentwurf veröffentlicht. Bislang müssen Patientinnen und Patienten die Kosten für die Erstellung der Kopie ihrer Akte laut geltendem Recht noch selbst tragen. Das sei nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aber nicht mit den europäischen Datenschutzregeln vereinbar, erklärte das Ministerium. Diese sehen einen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie von gespeicherten personenbezogenen Daten vor. Daran müsse das deutsche Recht nun angepasst werden.