Bundesregierung einigt sich auf Reformgesetz zur Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer sollen nach fünf Jahren einen deutschen Pass beantragen und den Pass ihres Herkunftslandes behalten können. Neben Erleichterungen soll es auch strengere Regeln geben.

Migranten und Asylsuchende auf Job- und Lehrstellensuche
Migranten und Asylsuchende auf Job- und LehrstellensucheImago / Rainer Weisflog

Die Bundesregierung hat sich über die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verständigt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte in Berlin, damit werde eines der wichtigsten Vorhaben der Ampel-Koalition umgesetzt.

Künftig soll eine Einbürgerung schon nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein. Wer besonders gut integriert ist, soll bereits nach drei Jahren Aufenthalt den deutschen Pass beantragen können. Zu den besonderen Integrationsleistungen zählen gute Sprachkenntnisse, besondere Leistungen im Job oder ehrenamtliches Engagement.

Änderungen zum Entwurf

Außerdem wird die Mehrstaatigkeit erlaubt. Faeser sagte, einbürgerungswillige Menschen würden „künftig nicht mehr gezwungen sein, einen Teil ihrer Identität aufzugeben“. Über den sogenannten Doppelpass hatte es immer wieder politische Auseinandersetzungen gegeben.

Gegenüber Faesers erstem Entwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts gibt es einige Änderungen, etwa, dass menschenfeindliche, antisemitische oder rassistische Handlungen eine Einbürgerung verhindern. Darauf hatte vor allem die FDP gedrungen. Die Staatsanwaltschaften werden verpflichtet, den Einbürgerungsbehörden Informationen über die Motive für eine Straftat mitzuteilen. Damit werden auch Bagatellstrafen erfasst, wenn ein antisemitisches oder rassistisches Motiv vorliegt.

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte der Bild-Zeitung: „Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss klare Kriterien erfüllen. Dazu gehört die Beherrschung der deutschen Sprache, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ebenso wie Straffreiheit und das eindeutige Bekenntnis zu unseren Werten und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes.“

Wann es keine Einbürgerung gibt

Das Innenministerium erklärte, der zwischen dem Innen- und dem Justizministerium sowie dem Kanzleramt abgestimmten Gesetzentwurf werde nun zur Abstimmung an die Bundesländer und die Verbände geschickt. Erst danach wird er vom Bundeskabinett beschlossen und geht dann in den Bundestag und Bundesrat.

Interessentinnen und Interessenten für den deutschen Pass müssen demnach wie bisher selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Wer Bürgergeld bezieht, kann grundsätzlich nicht eingebürgert werden. Davon gibt es Ausnahmen: Wer seit knapp zwei Jahren in Vollzeit arbeitet, kann den Einbürgerungsantrag auch dann stellen, wenn er oder sie zusätzlich auf staatliche Leistungen angewiesen ist. Das gilt auch für Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen und minderjährige Kinder.

Rechtslage wird strenger

Aus dem Justizministerium verlautete, die Rechtslage werde gleichwohl insgesamt strenger. Anders als bisher soll nicht mehr berücksichtigt werden, ob jemand unverschuldet in die Lage geraten ist, staatliche Leistungen beantragen zu müssen, etwa weil er oder sie trotz aller Bemühungen keine Arbeit findet oder beispielsweise kleine Kinder zu betreuen hat.

Die Lebensumstände und die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration in der Bundesrepublik und der Vertragsarbeiter in der DDR werden hingegen berücksichtigt. Ein unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes etwa ist kein Hinderungsgrund für die Einbürgerung. Angehörige dieser Generation sollen künftig für den deutschen Pass auch nicht mehr den Einbürgerungstest und schriftliche Sprachtests absolvieren müssen, weil sie nicht die gleichen Integrationschancen hatten wie später ins Land gekommene Menschen.

Schließlich sollen öffentliche Einbürgerungsfeiern zur Regel werden, um die Bedeutung des Vorgangs als Bekenntnis zu Deutschland zu unterstreichen.