Organspende: Ärztekammer mahnt Widerspruchslösung an

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) dringt auf eine Reform bei den Organspenden. Die derzeit geltende Entscheidungslösung habe in keiner Weise zu einer Erhöhung der Organspendezahlen beigetragen, erklärte die Ärztekammer am Samstag in Münster. Im Interesse von über 8.000 schwerstkranken Menschen, die in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, sollte der Gesetzgeber hier dringend umsteuern.

Ärztekammer-Präsident Hans-Albert Gehle begrüßte das neue bundesweite Organspende-Register, das 18. März online gegangen ist. Er äußerte jedoch Zweifel, dass das Internet-Angebot allein die Lage bei der Organspende nachhaltig verbessern könne. Dies zeige beispielhaft die Entwicklung in der Schweiz, wo ein Organspende-Register keine Steigerung der Spenderzahlen gebracht habe, argumentierte Gehle, der Leitender Arzt in der Bergmannsheil- und Kinderklinik in Gelsenkirchen-Buer ist.

„Ich bin dafür, jeden sinnvollen Weg zur Steigerung der Spendenzahlen zu gehen“, sagte der Mediziner weiter. „Doch am Ende wird uns nur eine Gesetzesänderung helfen. Wir brauchen in Deutschland die Widerspruchslösung!“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatten zuletzt am Montag erklärt, sich weiter für eine Widerspruchslösung einzusetzen. Als Vorbild dient Spanien. Dort kann jeder Mensch Organspender werden, es sei denn, er spricht sich zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen aus und dokumentiert das. In Deutschland gilt derzeit die Zustimmungslösung, wonach die Bereitschaft zur Organspende ausdrücklich erklärt werden muss.

Nach aktuellen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben im vergangenen Jahr 965 Menschen nach
ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Insgesamt seien 2.877 Organe transplantiert worden. Die Zahl stieg zwar im Vergleich zu 2022, im internationalen Vergleich liegt Deutschland aber weit zurück.