Oldenburger Synode verschiebt Verwaltungsreform

Die Kirche in Oldenburg muss ihre Verwaltungsreform verschieben. Die Synode wünscht sich eine stärkere Einbeziehung der Basis.

Die Synode war über die dringend nötige Verwaltungsreform uneins und vertagte die Entscheidung.
Die Synode war über die dringend nötige Verwaltungsreform uneins und vertagte die Entscheidung.Foto: Kirche in Oldenburg/Dirk-Michael Grötzsch

Seit Langem häuft sich die Kritik an der Verwaltung der oldenburgischen Kirche. Viele Anliegen würden nicht wie erwartet bearbeitet, fasste der oldenburgische Bischof Thomas Adomeit die Mängelliste auf einer Sondersitzung der Synode zusammen. Die Mitarbeitenden würden „durch Aufgabenveränderung, Aufgabenzuwachs und manche Uneindeutigkeiten in ihrem Tun an ihre Grenzen“ kommen. Die Kirchenleitung und der Gemeinsame Kirchenausschuss (GKA) hatten deswegen ein Konzept zu einer Neuausrichtung der Verwaltung in Auftrag gegeben, über das abgestimmt werden sollte.

Doch daraus wurde nichts. Denn so groß die Einsicht in den Reformbedarf der Verwaltung auch war, so groß waren die Überraschung und die Kritik der Synodalen angesichts des eingebrachten Vorschlags. „Wir hatten nur drei Wochen Zeit, um uns damit auseinanderzusetzen“, kritisierte der Synodale Jost Richter. „Das ist viel zu kurzfristig.“ Richter ist zudem Mitglied im Beirat der Gemeinsamen Kirchenverwaltung, der in der Kürze der Zeit einen Gegenvorschlag entwickelt hat. Denn bei der Frage, wie die Kirchenverwaltung künftig organisiert werden soll, gehen die Meinungen von Kirchenleitung und Kirchenbasis weit auseinander.

Die Kirchenbasis will einbezogen werden

Das Konzept von Kirchenleitung und GKA sah die Auflösung der fünf regionalen Dienststellen vor, die bislang für Buchführung, Rechnungswesen und Personalverwaltung zuständig sind. Stattdessen sollten diese Verwaltungsaufgaben unter einer Leitung und an einem Ort zusammengefasst werden. Der Vorschlag, der auf einem Gutachten eines Verwaltungsexperten fußt, entspreche den Anforderungen einer modernen Verwaltung, so Kirchensprecher Dirk-Michael Grötzsch. Die Bündelung ermögliche trotz sinkender Einnahmen größere Teams und bessere Vertretungsmöglichkeiten.

Den Gegnern geht dieser Vorschlag zu weit. „Das ist eine ganz andere Verwaltung. Wie kann man einen Vorschlag machen, ohne die Umsetzbarkeit zu prüfen“, wundert sich Jost Richter. Außerdem würden die Mängel nicht durch Zentralisierung behoben, sondern durch eine Leitung, die Akzeptanz in der Fläche finde, so der Jurist.

Kirchenleitung muss nachsitzen

Jetzt heißt es für die Kirchenleitung nachsitzen. Auf Antrag des Synodalen Björn Thümler wurde die Entscheidung vertagt. Auch er beklagte einen „Mangel an Mitnahme“. Die Reform müsse von der Basis der Kirchengemeinden her gedacht werden. Die Kirchenleitung hat jetzt die Gelegenheit, Stellungnahmen von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, synodalen Ausschüssen und regionalen Dienststellen einzuholen.