Olaf Latzel darf vorerst nicht als Pastor arbeiten

Die Bremische Evangelische Kirche reagiert und zieht den umstrittenen Pastor Latzel aus dem Verkehr – solange das Verfahren gegen ihn läuft.

Pastor Olaf Latzel (re.) mit seinem Anwalt Sascha Böttner vor Prozessbeginn am 20. November des vergangenen Jahres
Pastor Olaf Latzel (re.) mit seinem Anwalt Sascha Böttner vor Prozessbeginn am 20. November des vergangenen JahresTristan Vankann / epd

Bremen. Der wegen Volksverhetzung verurteilte Bremer Pastor Olaf Latzel darf vorerst nicht mehr predigen. Der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) habe entschieden, „dass Herr Pastor Latzel während der Dauer des weiteren Verfahrens keinen Dienst als Pastor in unserer Kirche tun kann“. Das leitende Gremium habe beschlossen, den Theologen vorläufig des Dienstes zu entheben, teilt Kirchensprecherin Sabine Hatscher mit.

Der Pastor der evangelischen St.-Martini-Gemeinde in der Bremer Innenstadt ist am 25. November vor dem Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, umgewandelt in eine Geldstrafe von 8.100 Euro. In der Urteilsbegründung sagte Richterin Ellen Best, Latzel habe in einem auf Youtube verbreiteten „Eheseminar“ zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Latzels Verteidiger Berufung eingelegt hat. Das kirchliche Disziplinarverfahren bleibt daher weiterhin ausgesetzt.

Keine glaubwürdige Verkündigung

Der leitende Theologe der bremischen Kirche, Pastor Bernd Kuschnerus, erklärt: „Es ist nach unserer Überzeugung nicht möglich, dass ein Pastor, der von einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist, während der Dauer des Disziplinarverfahrens weiter seinen Dienst tut.“ Dies gelte gerade auch, solange die Verurteilung nicht rechtskräftig ist.


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Eine glaubwürdige Verkündigung des Evangeliums sei während der Dauer einer derartigen rechtlichen Auseinandersetzung, die möglicherweise über Jahre und unter erheblicher öffentlicher Beteiligung stattfindet, nicht denkbar, unterstrich Kuschnerus. Eine Ausübung des Dienstes während dieser Zeit würde die Glaubwürdigkeit der Wahrnehmung des kirchlichen Dienstes und das Ansehen der Bremischen Evangelischen Kirche in der Öffentlichkeit schwer beschädigen. „Der Kirchenausschuss bittet die Menschen, denen durch die Äußerungen von Pastor Latzel Leid und Unrecht zugefügt wurde, um Verzeihung“, sagt  der Theologe.

Latzel und sein Rechtsbeistand könnten zu der Entscheidung des Kirchenausschusses bis kommenden Mittwoch Stellung beziehen und ein Einvernehmen mit dem Kirchenausschuss über das Ruhen des Dienstes während des weiteren Verfahrens erzielen. „Sollte diese nicht zustande kommen, wird er mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben“, hieß es. (epd)