Bisher war das Einfrieren von Eizellen in Österreich nur aus medizinischen Gründen möglich – etwa, wenn eine Frau vor einer Chemotherapie stand. Jetzt hat das höchste Gericht des Landes die Regeln gelockert.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag das grundsätzliche Verbot des Einfrierens weiblicher Eizellen gekippt. Bisher war das sogenannte “Social Egg Freezing” zum Zweck einer späteren Schwangerschaft nur bei Vorliegen medizinischer Gründe gestattet. In Kraft treten soll die neue Regelung im April 2027.
Wie das Gericht am Dienstag in Wien mitteilte, hatte eine Frau mit späterem Kinderwunsch die Aufhebung des gesetzlichen Verbots beantragt. Da sie kein körperliches Leiden gehabt habe, sei das Einfrieren ihrer Eizellen für sie verboten gewesen. Eine Behandlung wäre für den Arzt strafbar gewesen. Österreichs Regierung hatte in der Verhandlung bekräftigt, Frauen mit dem Verbot schützen zu wollen: Es solle verhindert werden, dass sie aufgrund gesellschaftlicher oder beruflicher Erwartungen die Erfüllung des Kinderwunsches auf einen späteren Lebensabschnitt verschieben.
Die Richter erklärten dieses Verbot nun für “unverhältnismäßig” und somit verfassungswidrig. In der Begründung hieß es: “Der Wunsch, ein Kind zu haben und daher eine natürliche oder medizinisch unterstützte Methode der Fortpflanzung zu verwenden, ist Teil des Privatlebens und damit ein Grundrecht nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.” Dieses Grundrecht dürfe nur in Ausnahmefällen beschränkt werden – etwa zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
In Deutschland und mehreren anderen Ländern ist das vorsorgliche Einfrieren von unbefruchteten Eizellen ohne medizinischen Grund schon länger möglich.