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O Tannenbaum, o Tannenbaum, wie hoch ist deine Steuer?

Am Beispiel des Weihnachtsbaums weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg auf Merkwürdigkeiten in den Steuergesetzen hin. Wie hoch die Umsatzsteuer des Baumes sei, hänge von den genauen Umständen ab, teilte der Verein am Mittwoch in Stuttgart mit. Bei einem Plastikbaum sei die Regel eindeutig: Für ihn müsse der Händler 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen. Beim Naturprodukt sei die Lage jedoch deutlich komplizierter.

Handele es sich um einen gewerblichen Baumverkäufer, werden beim Kauf eines Naturbaums einheitlich 7 Prozent Umsatzsteuer fällig. Werde der Baum von einem Landwirt verkauft, hänge es jedoch davon ab, wo der Baum gewachsen sei. Verkaufe der Landwirt einen Baum, der „irgendwo zufällig“ in seinem Wald gewachsen sei, verlange er 5,5 Prozent Umsatzsteuer. Habe er den Baum hingegen in einer Sonderkultur aufgezogen, würden 7,8 Prozent Umsatzsteuer fällig. Schließlich gebe es noch die Kleinunternehmer. Diese müssen laut Mitteilung, egal ob Gewerbetreibender oder Landwirt, überhaupt keine Umsatzsteuer verlangen. Nicht einmal für einen Plastikbaum. (3132/03.12.2025)