Nur knapp die Hälfte der Betriebe zahlt Tariflöhne

Etwa die Hälfte der Arbeitnehmer hat im vergangenen Jahr in Betrieben ohne Tarifbindung gearbeitet. In einzelnen Branchen und Ländern gibt es nach wie vor enorme Unterschiede.

Die Tarifbindung ist in vielen Branchen nicht üblich
Die Tarifbindung ist in vielen Branchen nicht üblichImago / IPON

Knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland sind in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, arbeiteten im vergangenen Jahr rund 49 Prozent der Arbeitnehmer in einem Betrieb mit Tarifbindung. Dabei bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Branchen.

Die höchste Tarifbindung gibt es demnach im Bereich Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung mit 100 Prozent. Es folgen Energieversorgung (85 Prozent), Erziehung und Unterricht (82 Prozent) und Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (75 Prozent). Die Wirtschaftsbereiche mit der geringsten Tarifbindung im Jahr 2022 waren Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (11 Prozent), Gastgewerbe (20 Prozent), Kunst, Unterhaltung und Erholung (21 Prozent) sowie Grundstücks- und Wohnungswesen (22 Prozent).

Tarifbindung: Schlusslicht Berlin und Sachsen

Die Bundesregierung hat explizit eine verbesserte Tarifbindung im Handwerk als Ziel im Koalitionsvertrag festgehalten. Rund 42 Prozent aller Beschäftigten im Handwerk waren den Angaben zufolge 2022 in einem tarifgebundenen Betrieb beschäftigt. Dabei gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: Während die Tarifbindung in Ostdeutschland nur 32 Prozent betrug, lag sie in Westdeutschland bei 43 Prozent. Die niedrigsten Tarifbindungen insgesamt wiesen Berlin und Sachsen mit jeweils 43 Prozent auf sowie Thüringen mit 45 Prozent. Die höchsten Tarifbindungen waren in Bremen (56 Prozent) und im Saarland (53 Prozent) zu verzeichnen.

Die Tarifbindung bildet den Anteil der Beschäftigung in tarifgebundenen Betrieben an der Gesamtbeschäftigung ab. Als tarifgebunden wird ein Betrieb dann bezeichnet, wenn ein Branchen- oder Firmentarifvertrag Anwendung findet.