NRW weist zwischen den Feiertagen keine Flüchtlinge den Kommunen zu

Das Land Nordrhein-Westfalen wird zwischen 23. Dezember und 7. Januar keine Flüchtlinge aus seinen Unterkünften an die Kommunen überweisen. Das bedeute eine Entlastung insbesondere der Mitarbeitenden vor Ort, die oft mit hohem Aufwand die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge organisierten, teilte das Ministerium für Flucht und Integration am Freitag in Düsseldorf mit.

Zugleich werde das Land die Zahl der Unterbringungsplätze in seinen Einrichtungen weiter ausbauen, hieß es. Die im September mit den Kommunen verabredete Errichtung zusätzlicher 3.000 Unterbringungsplätze laufe auch Anfang des Jahres weiter. So soll nach Ministeriumsangaben zu Beginn 2024 eine Einrichtung im niederrheinischen Weeze mit mittelfristig bis zu 640 Plätzen in Betrieb gehen, ebenso wie eine Einrichtung in Dortmund (bis zu 500 Plätze). Zudem wird das Land im Januar eine bislang durch die Stadt Hamm genutzte Notunterkunft übernehmen, in der ebenfalls bis zu 500 Plätze zur Verfügung stehen.

Das Land NRW verfügt derzeit über insgesamt 48 Landesunterkünfte – davon fünf Erstaufnahmeeinrichtungen, 28 Zentrale Unterbringungseinrichtungen und 15 Notunterkünfte. 32.260 Plätze werden dort aktiv betrieben (Stand: 12. Dezember).