Die Schulen in Nordrhein-Westfalen können sich bei der Verbraucherzentrale NRW ab sofort um den Titel „Verbraucherschule“ bewerben. Voraussetzung dafür ist, dass die Schulen im laufenden oder im vergangenen Schuljahr Aktivitäten in mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben, wie die Verbraucherzentrale NRW am Freitag in Düsseldorf mitteilte. Das sind die Bereiche Ernährung und Gesundheit, Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht, nachhaltiger Konsum und Globalisierung oder Medien und Information. Die Bewerbungen müssen bis zum 30. September eingereicht werden.
Mit der in den Kategorien Bronze, Silber und Gold verliehenen Auszeichnung könnten sich Schulen als Institutionen positionieren, die junge Menschen auf ein selbstbestimmtes und verantwortungsvolles Leben vorbereiten, hieß es. Zudem könnten die Schulen als Vorbild für andere Schulen dienen und vorführen, wie sich Verbraucherbildung in Unterricht und Schulalltag integrieren lässt.
„Die Verbraucherschulen leisten einen wichtigen Beitrag, um Kinder und Jugendliche zu einer kritischen Auseinandersetzung mit ihrem Alltagskonsum zu befähigen“, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski. Für Unternehmen seien Kinder und Jugendliche eine relevante Zielgruppe. Deshalb sei es umso wichtiger, jungen Menschen Verbraucherkompetenzen an die Hand zu geben.