NRW-Landtag plant Amt einer oder eines Kinderschutz-Beauftragten
Mehrere Komplexe sexuellen Kindesmissbrauchs wurden in den vergangenen Jahren in NRW aufgedeckt. Um einem besseren Schutz von Minderjährigen soll sich künftig auch eine Beuaftragte oder ein Beauftragter des Landes kümmern.
Unter anderem als Reaktion auf Missbrauchsfälle soll in Nordrhein-Westfalen die Stelle eines oder einer Kinderschutzbeauftragten geschaffen werden – und neben den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen begrüßten auch SPD und FDP im Landtag grundsätzlich das Vorhaben. Bei der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung am Donnerstag forderten die Oppositionsfraktionen aber Änderungen im Detail. Die AfD lehnt das Vorhaben ab.
Der oder die Beauftragte soll laut Gesetzentwurf zum Thema Kinderschutz aufklären und dabei alle Formen von physischer, psychischer, sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie Vernachlässigung und Machtmissbrauch in den Blick nehmen. Zu den weiteren Aufgaben gehört es, in den Bereichen Prävention Impulse zu geben sowie Betroffenen durch Beteiligungsformate besser Gehör zu verschaffen. Jeweils zu Beginn und zur Mitte einer Legislaturperiode soll dem Landtag und der Landesregierung ein Bericht zur Lage des Kinderschutzes in NRW übergeben werden. Auch soll der oder die Beauftragte mit der Kinderschutzkommission des Landtags zusammenarbeiten. Deren Aufgabe ist es, gesetzliche Lücken im Kinderschutz auszumachen.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Landesregierung eine Person für die Dauer von fünf Jahren als Beauftragte oder Beauftragten bestellen. Veranschlagt werden Kosten von rund einer Million Euro pro Jahr zur Finanzierung der Stelle sowie einer Geschäftsstelle.
Der SPD-Familienexperte Dennis Maelzer sagte, die oder der Beauftragte benötige den Rückhalt des ganzen Parlaments. Deshalb wäre es besser, wenn eine Wahl durch den Landtag erfolgen würde, allerdings auf Vorschlag der Landesregierung.
Der familienpolitische Sprecher der FDP, Marcel Hafke, bemängelte, dass die oder der Kinderschutzbeauftragte keine Kontroll- und Durchgriffsrechte gegenüber den 186 Jugendämtern des Landes habe. Es brauche Informationsrechte und Akteneinsicht gegenüber den Behörden.
Zacharias Schalley von der AfD nannte die Stelle einer oder eines Kinderschutzbeauftragten unnötig, da die Aufgabe bereits von anderen Institutionen wie Jugendämtern oder Schulen wahrgenommen werde. Notwendig sei nur eine bessere Kooperation. Ein neues Amt insbesondere zur Etablierung von Kinderrechten befördere nur “den linken Traum der staatlichen Lufthoheit über die Kinderbetten”.