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NRW erleichtert Zugang zur Ehrenamtskarte

Nordrhein-Westfalen senkt die Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte. Wer 200 Stunden pro Jahr oder vier Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig ist, kann die Karte beantragen, wie die Landesregierung am Montag in Düsseldorf mitteilte. Bislang galten den Angaben nach 250 Stunden Einsatz pro Jahr beziehungsweise fünf Stunden pro Woche als Zugangsvoraussetzung. Zudem dürfen Ehrenamtliche nun eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) oder der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt. Damit setzt die Landesregierung einen Beschluss des Landtags um.

Ehrenamt finde heute in vielen Lebenssituationen statt, etwa flexibel, projektbezogen und oft neben Familie, Beruf oder Ausbildung, erklärte die NRW-Staatskanzlei. „Die erleichterten Zugangskriterien tragen dieser Realität Rechnung und öffnen die Ehrenamtskarte für einen größeren Kreis Engagierter.“ Kommunen, Vereine und Organisationen werden aufgefordert, die Neuerungen zu kommunizieren und Ehrenamtliche auf die Ehrenamtskarte hinzuweisen.

Inhaberinnen und Inhaber der Karte können inzwischen landesweit über rund 5.000 Vergünstigungen bei Unternehmen und Einrichtungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Ermäßigungen beim Eintritt in Schwimmbäder oder Museen, für Theater- oder Musikveranstaltungen, aber auch geringere Gebühren für VHS-Kurse oder Rabatte bei vielen Einzelhändlern, in Kinos oder Sportstätten. Die Karte ist ein seit 2008 bestehendes Gemeinschaftsprojekt des Landes NRW sowie der Kommunen und Kreise. 335 Städte und Gemeinden sind den Angaben nach beteiligt. Mehr als 80.000 engagierte Bürgerinnen und Bürger sind den Angaben zufolge bisher mit der Karte ausgezeichnet worden.