NRW: Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer bis 2025 verlängert

Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine verlängert sich die Aufenthaltserlaubnis. Die „Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass Aufenthaltserlaubnisse mit Gültigkeit bis 1. Februar 2024 ohne Verlängerung automatisch bis zum 4. März 2025 fortgelten, wie die nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) am Montag in Düsseldorf mitteilte. Grundlage der Verlängerung ist neben der Verordnung des Bundesinnenministeriums der Beschluss des Rats der Europäischen Union mit Wirkung zum 13. November 2023.

Nordrhein-Westfalen stehe zu seiner humanitären Verpflichtung und helfe auch in Zukunft den Kindern, Frauen und Männern aus der Ukraine, die Unbeschreibliches erlebt hätten und weiter Schutz und Unterstützung benötigten, erklärte Paul. NRW habe sich auf Bundesebene für eine unbürokratische Verlängerungslösung der Aufenthaltserlaubnisse eingesetzt. „Ich bin froh, dass dies gelungen ist. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die Betroffenen und entlasten die Ausländerbehörden“, betonte die Ministerin. In NRW leben laut Ministerium rund 190.000 Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und vorübergehenden Schutz erhalten.

Betroffene, bei denen die Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG ab dem 31. Januar 2024 endet, müssen nach Angaben des NRW-Flüchtlingsministeriums nicht zu ihrer Ausländerbehörde gehen und eine Verlängerung beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis ist danach automatisch weiter gültig bis zum 4. März 2025. Wichtige Behörden, zum Beispiel für die Gewährung von Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld, BAföG und Sozialhilfe, sowie die anderen EU-Mitgliedstaaten seien über die verordnete Fortgeltung der Aufenthaltstitel informiert. Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten im Bedarfsfall weiter Unterstützung und können innerhalb der EU reisen.