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Nordkirche setzt EKD-Anerkennungsrichtlinie um

Die Landessynode der evangelischen Nordkirche hat am Sonnabend in Lübeck-Travemünde die Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie übernommen. Die Synodalen änderten dazu einstimmig das Präventionsgesetz und die Präventionsgesetzausführungsverordnung. Die Standards gelten in der Nordkirche damit ab 1. Januar 2026.

Die am 21. März vom Rat der EKD beschlossene Richtlinie soll ab 1. Januar 2026 in allen Landeskirchen und Diakonieverbänden gelten, muss dort aber jeweils übernommen werden. Ziel der Übernahme der von Betroffenen mitentwickelten Richtlinie sind bundesweit einheitliche Verfahren und Entscheidungen durch sogenannte Unabhängige Anerkennungskommissionen. Die Kommissionen sollen sich an einem Anhaltskatalog orientieren, der derzeit noch in Arbeit ist.

„Mit dieser einstimmigen Entscheidung stärken wir den Anspruch auf gerechte, transparente und würdige Anerkennung des erlittenen Unrechts und das deutschlandweit abgestimmt nach gemeinsamen Standards“, erklärte die Präses der Landessynode, Anja Fährmann, nach der Annahme des Gesetzes in zweiter Lesung. „Wir übernehmen damit Verantwortung – gemeinsam mit den Diakonischen Werken, im Bewusstsein des Leids und der Versäumnisse der Vergangenheit.“

Die Nordkirche habe sich schon früh ihrer Verantwortung gestellt, „mit ihrer Kommission, die in den vergangenen Jahren wegweisende Arbeit in betroffenenorientierten Verfahren geleistet hat“, erklärte Fährmann. Mit der neuen EKD-Anerkennungsrichtlinie würden nun bundesweit einheitliche Regeln und ein Rahmen geschaffen, der eine größere Vergleichbarkeit von Fall und Leistung ermögliche.

Die Landessynode ist das Kirchenparlament und damit verfasstes Leitungsgremium der Nordkirche. Ihr gehören 156 stimmberechtigte Mitglieder an. Ihre November-Tagung in Travemünde begann am Donnerstag und endet am Sonnabendnachmittag.