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Neuer Wehrdienst beschlossen: Was ändert sich ab 2026?

Zum 1. Januar 2026 soll es losgehen mit dem neuen Wehrdienst – das hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Der Evangelische Pressedienst (epd) gibt einen Überblick über die neue Regelung.

Los geht es 2026 mit dem Jahrgang 2008. Alle 18-Jährigen – Männer und Frauen – erhalten ein Informationsschreiben zum freiwilligen Wehrdienst. Für Männer ist das Ausfüllen eines Fragebogens verpflichtend, der unter anderem das Interesse an der Bundeswehr abfragt. Frauen können den Fragebogen freiwillig ausfüllen. Männer, die den Fragebogen nicht ausfüllen, erhalten eine zweite Aufforderung. Wird auch diese ignoriert, wird das als Ordnungswidrigkeit gewertet und es droht ein Bußgeld.

Die Musterung wird ab 2026 wieder Pflicht für junge Männer. Allerdings müssen dafür erst die notwendigen Strukturen aufgebaut werden – laut Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) dauert das bis Mitte 2027. In der Anfangsphase werden zunächst die Männer gemustert, die zur Bundeswehr gehen wollen. Danach erfolgt die Musterung nach Geburtsdatum: Wer im Januar Geburtstag hat, ist früher an der Reihe als jemand mit Geburtstag im Dezember. Ab 2027 werden dann die nachfolgenden Jahrgänge einbezogen.

Ja, Wehrpflichtige können auf Antrag von der Musterung ausgenommen werden. Das betrifft zum einen junge Männer, die sich auf das geistliche Amt vorbereiten. Sie müssen ein theologisches Studium oder eine entsprechende Ausbildung nachweisen sowie eine Erklärung der zuständigen kirchlichen Behörde vorlegen. Zum anderen ist eine Ausnahme bei besonderer Härte möglich. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Versorgung der Familie oder hilfsbedürftiger Angehöriger gefährdet wäre, der Wehrpflichtige für einen eigenen Betrieb unentbehrlich ist oder die Einberufung eine laufende Ausbildung oder ein Studium unterbrechen würde.

Die sozialen Freiwilligendienste werden ausgebaut. Der Bund stellt dafür 2026 zusätzlich 50 Millionen Euro bereit, ab 2027 dann jährlich 80 Millionen Euro. Mit dem zusätzlichen Geld sollen etwa 15.000 neue Plätze geschaffen werden – zuletzt leisteten etwa 90.000 Menschen pro Jahr einen Freiwilligendienst. Die 18-Jährigen werden in dem Anschreiben mit dem Fragebogen auch über die Freiwilligendienste informiert.

Die Bundeswehr setzt vor allem auf finanzielle Anreize: Die monatliche Vergütung liegt bei rund 2.600 Euro brutto. Wehrdienstleistende können die Dauer ihres Dienstes selbst wählen – möglich sind Zeiträume zwischen sechs und elf Monaten oder länger. Ab zwölf Monaten Dienstzeit gelten sie als Zeitsoldaten und können einen Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein erhalten. Verteidigungsminister Pistorius ist zuversichtlich, dass sich genügend Freiwillige finden werden, um die Zielzahlen zu erreichen.

Für diesen Fall ist eine „Bedarfswehrpflicht“ vorgesehen. Der Bundestag kann diese anordnen, „insbesondere wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personalsituation der Streitkräfte dies erforderlich macht“, heißt es in dem Gesetz. Ziel ist es, den Personalbedarf der Bundeswehr möglichst passgenau zu decken. Sollten mehr geeignete Wehrpflichtige zur Verfügung stehen als benötigt werden, kann ein Zufallsverfahren zum Einsatz kommen. Wie das genau aussehen würde, müsste jedoch noch in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt auch bei Einführung einer Bedarfswehrpflicht unberührt.

Dem Gesetz zufolge soll die Bundeswehr 2026 zwischen 186.000 und 190.000 aktive Soldatinnen und Soldaten haben. Bis 2035 soll diese Zahl auf 255.000 bis 270.000 steigen. Zum Vergleich: Im Sommer 2025 hatte die Bundeswehr etwa 183.000 aktive Soldatinnen und Soldaten. Das Bundesverteidigungsministerium wird dem Bundestag künftig halbjährlich eine detaillierte Personalübersicht vorlegen.