Neuer RBB-Staatsvertrag beschlossen

Der neue Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) soll Anfang 2024 in Kraft treten. Die Parlamente der beiden Bundesländer billigten das neue Regelwerk am Donnerstag in ihren Plenarsitzungen in Berlin und Potsdam. Der Vertrag sieht unter anderem eine Begrenzung des Gehalts von Intendant oder Intendantin, mehr Kontrolle, mehr Regionalität und eine gemeinsame Interessenvertretung der rund 1.500 freien und der rund 2.000 festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Personalrat vor. Bisher gab es dafür verschiedene Gremien.

Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen nach Angaben der brandenburgischen Staatskanzlei nach den Parlamentsbeschlüssen noch die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden. Wenn dies noch im Dezember geschieht, könnten die Neuregelungen für den Sender zum 1. Januar 2024 wirksam werden, hieß es.

Die Landesregierungen der beiden Bundesländer hatten den Vertrag Anfang November beschlossen. Inhaltliche Änderungen waren danach nicht mehr möglich. In beiden Parlamenten hatte es vor der Beschlussfassung Anhörungen gegeben. Dort hatte RBB-Intendantin Ulrike Demmer unter anderem kritisiert, die Unabhängigkeit des Senders werde durch Vorgaben gefährdet.

Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) wies die Kritik in der Landtagsdebatte am Donnerstag erneut zurück. Die Staatsferne des Senders bleibe gewährleistet, sagte er. Der neue Staatsvertrag sei ein „großer Reformschritt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ und eine Chance für einen Neuanfang im RBB nach der Krise im Zuge von Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen Ex-Intendantin Patricia Schlesinger. Transparenz und Kontrolle würden gestärkt, sagte Grimm: „Wir haben wichtige Konsequenzen aus der Krise gezogen.“

Aus der Opposition kam teils Kritik. Gefordert wurden unter anderem eine stärkere Einbeziehung des Publikums, eine verpflichtende Teilnahme der Rechtsaufsicht an Sitzungen der Aufsichtsgremien und eine weitere Stärkung der Regionalität durch mehr Berichterstattung aus den brandenburgischen Landkreisen und den Berliner Bezirken.

Im neuen RBB-Staatsvertrag ist unter anderem eine Deckelung des Intendantengehalts auf die Höhe von Minister- und Senatorenbezügen der beiden Bundesländer vorgesehen. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sollen künftig in einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden, in dem die Intendantin ein Vetorecht hat.

Die Aufsichtsgremien Verwaltungsrat und Rundfunkrat sollen professionalisiert und die Kontrolle des Senders durch beide Gremien sowie die externe Finanzkontrolle durch die Landesrechnungshöfe gestärkt werden. Für die Intendantin, weitere Führungskräfte und die Gremienmitglieder sollen Haftungsregelungen im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen eingeführt werden.

Vorgesehen ist auch eine stärkere Regionalisierung im TV-Programm. So soll unter anderem die getrennte TV-Sendezeit für Berlin und Brandenburg von 30 auf 60 Minuten ausgeweitet werden. Nach Aussage von Demmer entstehen allein dadurch rund 3,5 Millionen Euro Mehrkosten.