Die Bestattungsgesetze in Deutschland sind flexibler geworden: Viele Menschen wünschen sich individuelle Abschiedsformen – von der Urne zu Hause bis zur Bestattung ohne Sarg. Während einzelne Bundesländer mit Reformen vorangehen, setzen die meisten Regionen jedoch weiterhin auf eher traditionelle Regelungen, zeigt eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Bundesländern. Allerdings nimmt die Zahl an Ausnahmen und Sonderregelungen für persönliche Bestattungswünsche kontinuierlich zu.
Ein Wandel zeichnet sich bereits ab: In Rheinland-Pfalz ist im Herbst 2025 das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz in Kraft getreten und macht alternative Beisetzungen, Diamanten aus Asche, die Verwahrung der Urne zu Hause und sogar Flussbestattungen zur legalen Option für Angehörige. Laut dem Bundesverband Deutscher Bestatter ist dafür Voraussetzung, dass dies innerhalb der Grenzen von Rheinland-Pfalz geschieht, die verstorbene Person dies zuvor in einer Totenfürsorgeverfügung festgelegt hat und der letzte Hauptwohnsitz des oder der Verstorbenen in Rheinland-Pfalz lag. Viele andere Bundesländer verhalten sich hingegen zurückhaltend.
So plant der Freistaat Bayern auf absehbare Zeit keine Lockerungen des Bestattungsrechts. Nach Auffassung der Staatsregierung könne ein würdevolles Andenken am besten auf einem öffentlichen Friedhof sichergestellt werden, teilte das Gesundheitsministerium auf epd-Anfrage mit. Der besondere Schutz der Würde des Menschen gelte in Bayern auch über den Tod hinaus. Das Bestattungsrecht ermögliche eine klassische Erdbestattung im Sarg, eine Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Urne auf einem Friedhof oder eine Seebestattung, bei der die Urne von einem Schiff aus auf hoher See beigesetzt wird.
Nach bayerischem Recht gilt zudem der sogenannte Friedhofszwang: Beisetzungen finden also in der Regel auf einem Friedhof statt. So solle ein würdiger und allgemein zugänglicher Ort der Trauer für Angehörige und Freunde erhalten bleiben, erläuterte der Sprecher. Auch ein Naturfriedhof müsse durch eine Einfriedung als Friedhof erkennbar und geschützt sein.
Wie Bayern bestehen aktuell fast alle anderen Bundesländer auf einer Bestattungspflicht auf einem Friedhof oder entsprechend ausgewiesenen Naturwäldern. Außer Rheinland-Pfalz lassen Bremen und Nordrhein-Westfalen hier Ausnahmen unter strengen Auflagen zu. „Seit 2015 ist unter bestimmten Bedingungen auch das Ausbringen von Asche auf privatem Grund oder öffentlichen Flächen auf dem Gebiet der Freien Hansestadt Bremen außerhalb von Friedhöfen zulässig“, so eine Sprecherin.
Moderate Modernisierungen der Bestattungsgesetze sind in Sachsen und Sachsen-Anhalt geplant. So soll es in Sachsen-Anhalt ab Mai 2026 möglich sein, bis zu fünf Gramm Asche zur würdevollen Nutzung in Erinnerungsstücken, etwa Gedenkdiamanten, zu entnehmen, erklärte ein Sprecher.
Fast alle Bundesländer haben die Sargpflicht gelockert, vor allem um Tuchbestattungen aus religiösen Gründen wie im Islam und im Judentum zu ermöglichen. Ein genereller Wandel hin zu weitergehenden Regelungen, wie sie Rheinland-Pfalz vorgibt, steht in den meisten Bundesländern jedoch nicht zur Debatte oder wird skeptisch gesehen.
Kritiker der Aufbewahrung von Totenasche im privaten Bereich geben zu bedenken, dass damit andere Trauernde ausgeschlossen werden und diesen Personen kein Ort der Trauer zur Verfügung steht. Die Kirche sei offen für neue Formen von Bestattung und Trauer, erklärte jüngst der stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der sächsische Landesbischof Tobias Bilz. Dieser Wandel brauche jedoch einen verlässlichen Rahmen. „Wenn Trauer ausschließlich ins Private rückt, droht sie unsichtbar zu werden.“ (3686/22.11.2025)