Landeshilfen nach Naturkatastrophen sollen laut Innenministerium künftig unbürokratischer und schneller beantragt werden können. So können jetzt laut dem neuen Regelwerk etwa Soforthilfen ausbezahlt werden, noch bevor Versicherungen Leistungen erbringen. „Damit Menschen Gegenstände des täglichen Bedarfs, die sie durch das Unwetter verloren haben, rasch wiederbeschaffen können“, teilte das baden-württembergische Innenministerium am Mittwoch mit.
Die Soforthilfen für Privatpersonen werden den Angaben zufolge als Festbetrag ausgezahlt. Sie betragen 500 Euro pro Person und abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen maximal 2.500 Euro pro Haushalt.
Die Neuregelung der Landeshilfe berücksichtigt laut Mitteilung auch stärker, dass Gemeinden bei der Bewältigung von Unwetterfolgen an ihre Grenzen stoßen oder mit der Schadensbehebung finanziell überfordert sein können. Im Sommer 2024 hatte es im Land als Folge des Klimawandels Starkregen und Hochwasser gegeben. Die neuen Regeln basieren auf den Erfahrungen mit diesen Naturereignissen. (3120/03.12.2025)