Neue Klimaklage gegen die Bundesregierung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt weiter gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) sei am Freitag eine Klage gegen den Nationalen Energie- und Klimaplan eingereicht worden, erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in Berlin. Der Plan sei unzureichend und verstoße gegen geltendes EU-Klimarecht. Mit den bislang geplanten Maßnahmen werde Deutschland seine verpflichtenden EU-Klimaziele bis 2030 massiv verfehlen.

Betroffen seien vor allem der Verkehrssektor und der Klimaschutz bei Gebäuden. Resch betonte, schon mit Tempo 100 auf Autobahnen, 80 außerorts und 30 innerorts könnten auf einen Schlag und ohne zusätzliche Kosten 11,1 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen sei überfällig. Resch warf Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) eine „Klimaschutzblockade“ vor.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz warf der Bundesregierung im Gebäudesektor „Verweigerungshaltung“ vor: „Wir brauchen jetzt dringend zusätzliche Maßnahmen und eine umfassende Sanierungsoffensive, insbesondere für Schulen und Kindergärten.“

Der Nationale Energie- und Klimaplan, gegen den die Umwelthilfe klagt, gilt als das zentrale Planungsinstrument zur Einhaltung der europäischen Klimaschutzvorgaben. Die EU-Kommission habe bereits 2023 festgestellt, dass der deutsche Entwurf den Anforderungen des EU-Rechts nicht genüge, hieß es. Die Umwelthilfe ist bereits mehrfach gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vor Gericht gezogen.