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Neue kirchliche Stiftung für Menschen in Not

Die Herbert-Steinert-Stiftung will mit Millionenvermögen und Immobilienbesitz vor allem Kindern und unschuldig in Not geratenen Menschen helfen – und das über konkrete Einzelfallhilfen hinaus.

Ein Leben am Rand der Gesellschaft: Die Herbert-Steinert-Stiftung will Menschen in akuter Not – wie Obdachlose – gezielt unterstützen und Hoffnung schenken
Ein Leben am Rand der Gesellschaft: Die Herbert-Steinert-Stiftung will Menschen in akuter Not – wie Obdachlose – gezielt unterstützen und Hoffnung schenkenImago / epd

Mit einer neuen kirchlichen Stiftung in Berlin sollen unschuldig in Not geratene Menschen unterstützt werden. Zweck der Herbert-Steinert-Stiftung sei insbesondere Kindern zu helfen, heißt es in der im Amtsblatt der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz veröffentlichten Urkunde. Trägerin und Verwalterin der Stiftung mit einem Barvermögen von drei Millionen Euro und 30 Immobilien vor allem in Berlin und Dresden ist die evangelische Landeskirche.

Mit der Gründung der Stiftung werde der Erblasserwille umgesetzt, heißt es in der Satzung. Dabei solle „Not in ihrer vielfältigen und sich verändernden Form Berücksichtigung und Linderung finden“. Dazu gehörten besonders körperliche und seelische Not- und Zwangssituationen. Die Landeskirche fühle sich verpflichtet, mit den Mitteln des Nachlasses über konkrete Einzelfallhilfen hinaus auch Dritte zu unterstützen, die dem Anliegen gerecht werden.

Linderung persönlicher Notsituationen

Vorgesehen sind laut Satzung Zuwendungen an Unternehmen, Organisationen, Einrichtungen und Institutionen, die sich zur Linderung von persönlichen Notsituationen verpflichtet haben, an die Landeskirche und ihre Untergliederungen. Auch Initiativen zur Unterstützung von Menschen, die aufgrund von Naturkatastrophen sowie Krieg- und Krisensituationen in der Welt Zuflucht in Deutschland gesucht haben, sollen gefördert werden.

Weiterer Zweck ist den Angaben zufolge unter anderem die Unterstützung von Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche in prekären Lebensverhältnissen. Einzelpersonen sollen nur in begründeten Einzelfällen Geld bekommen.