Manchmal bitten die Behörden die Bevölkerung um Mithilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten. Und locken mit Geld: Eine Million Euro, wie sie der Bund jetzt in Berlin versprochen hat, sind aber die Ausnahme.
Man kennt das aus Western-Filmen: “Wanted” steht da auf Steckbriefen über einem oft grimmig ausschauenden Straftäter. Und das mit dem Zusatz “Dead or alive”. Meist wird in großen Lettern auch ein Kopfgeld zur Ergreifung des Täters versprochen.
Man kennt das auch von den Fahndungsplakaten der 70er bis 90er Jahre, mit denen der Staat die Terroristen der RAF suchte: Schwarz-Weiß-Fotos mit grimmig blickenden Gewalttätern. Verbrechervisagen, die sich ins Gedächtnis einbrannten. Und wie im Wilden Westen drohte Gefahr: “Vorsicht. Die Gewalttäter machen von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch.” Ähnlich auch die Plakate, mit denen das Landeskriminalamt Thüringen 1998 nach dem rechtsradikalen NSU-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe fahndete.
Im aktuellen Fall sind die Gesichter der Täter nicht bekannt. Am Dienstag setzte der Bund eine Belohnung in Höhe von einer Million Euro für Hinweise auf die sogenannte Vulkangruppe aus. Sie soll für den Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin Anfang Januar verantwortlich sein, der 45.000 Haushalte im Süden der Hauptstadt vom Strom und von der Wärme abgeschnitten hatte.
Die hohe Belohnung solle “die Bevölkerung zur Mitwirkung animieren”, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). “Ich finde es angemessen, dass man mit einer Belohnung in dieser Größenordnung deutlich macht, wie ernsthaft die Lage ist.” Fahndungsplakate sollen an öffentlichen Orten verteilt werden. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bezeichnete die Summe als “unmissverständliches Signal, dass der Rechtsstaat bei der Ergreifung der mutmaßlich linksterroristischen Täter höchste Priorität setzt”.
Möglicherweise setzt der Staat auch darauf, dass Mitwisser, die zum Umfeld der Täter gehören, sich zu einer Aussage verlocken lassen. Dabei ist das keineswegs die höchste Summe, die deutsche Sicherheitsbehörden in solchen Fällen versprochen haben. Auf die Ergreifung der Mörder des Bankiers Alfred Herrhausen waren vier Millionen Mark (mehr als zwei Millionen Euro), auf die des Siemens-Forschungschefs Karl-Heinz Beckurts drei Millionen Mark ausgesetzt. 2019 wurden in Dresden nach dem Juwelenraub aus dem Grünen Gewölbe 500.000 Euro ausgelobt.
Millionensummen wurden auch bei Entführungen und Erpressungen von Firmen genannt. Für Hinweise auf die Entführer des Hamburger Multimillionärs Jan-Philipp Reemtsma betrug die Belohnung eine Million Mark, ebenso im Fall des entführten und ermordeten Frankfurter Geschäftsmannes Jakub Fiszman.
International gibt es noch weit höhere Summen: Bis zu 15 Millionen Dollar Kopfgeld hatte die Trump-Regierung schon 2020 für die Ergreifung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro versprochen. Eine der höchsten Summen überhaupt boten die USA, um Al-Qaida-Chef Osama bin Laden aufzuspüren: erst 25 und später 50 Millionen Dollar.
Meist allerdings handelt es sich um viel kleinere Beträge. In Hessen können laut Verordnung von 2023 Leiter von Staatsanwaltschaften und Polizeipräsidien Belohnungen bis 5.000 Euro aussetzen. Summen bis zu 10.000 Euro bedürfen der Zustimmung des Generalstaatsanwalts oder der Leitung des Landeskriminalamtes. Höhere Belohnungen können nur vom zuständigen Landesministerium verfügt werden.
Das Internetportal für Verbraucherrecht hat einmal ausgerechnet, dass in der Fahndungssendung Aktenzeichen XY des ZDF zwischen 1967 und 2022 insgesamt 14,5 Millionen Euro an Hinweisprämien versprochen wurden. In den bis dahin mehr als 500 Sendungen führten Morde, Raubdelikte und Überfälle zu den höchsten Belohnungen. Die 736 vorgestellten Mordfälle vereinten insgesamt knapp 4,5 Millionen Euro.
Insgesamt werden Belohnungen eher selten und nur bei schweren Straftaten oder schweren Schäden ausgelobt – pro Jahr im ein- bis niedrigen zweistelligen Bereich je Bundesland. Ob ein Tipp entscheidend für die Aufklärung einer Straftat war, darüber gibt es mitunter Streit. In manchen Länder-Verordnungen ist festgelegt, dass der jeweilige Behördenchef unter Ausschluss des Rechtsweges entscheidet.
Immerhin ist die Auslobung von Belohnungen für alle Beteiligten nicht unproblematisch. Der Staat signalisiert, dass seine Sicherheitskräfte allein nicht weiterkommen. Wer die Allgemeinheit in die Suche nach Verbrechern einbezieht, könnte auch das Gewaltmonopol des Staates infrage stellen.
Auch für die Empfänger der Belohnungen ist die Situation bisweilen schwierig. Das zeigt schon die biblische Erzählung vom Judaslohn: Laut Matthäus-Evangelium erhielt Judas 30 Silberlinge dafür, dass er Jesus an die Hohen Priester verriet. Kurze Zeit später bereute er den Verrat und erhängte sich.