Rheinland-Pfalz und das Saarland wollen die Strafverfolgung bei Hass im Netz ausweiten. Eine Initiative sieht vor, dass die Verunglimpfung Toter schneller verfolgt werden kann – am Freitag Thema im Bundesrat.
Hass und Hetze nach tödlichen Gewalttaten sollen künftig leichter juristisch verfolgt werden können. Das ist das Ziel einer Gesetzesinitiative der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland, die am Freitag im Bundesrat beraten werden soll. Strafverfolger sollen demnach künftig von sich aus tätig werden können, wenn das Andenken toter Menschen verunglimpft wird – auch wenn die Angehörigen keinen Strafantrag stellen. Im Fokus stehen vor allem ehrverletzende Äußerungen in den Sozialen Medien.
In einem Antrag zur Bundesratsberatung wird vonseiten des Saarlandes auch auf die Tötung eines Polizisten im August verwiesen. Der Tat in Völklingen folgten demnach in den Sozialen Medien eine “Vielzahl diffamierender und ehrverletzender Beiträge”. Teils sei der Tod des Polizisten begrüßt und sein Andenken verunglimpft worden.
Daher soll mit dem Gesetzentwurf auch dem ehemaligen letzten Dienstvorgesetzten eines verstorbenen Amtsträgers das Recht eingeräumt werden, einen Strafantrag zu stellen. Voraussetzung ist, dass die Verunglimpfung im Zusammenhang mit der früheren Dienstausübung des Toten steht.
Rheinland-Pfalz und das Saarland legen den Gesetzentwurf erneut vor. Ein erster Anlauf in der vergangenen Wahlperiode war ohne Ergebnis geblieben.