Nach Altarbrand: Gericht hält 60-Jährigen für schuldunfähig

Das Landgericht Lüneburg hat am Dienstag einen 60-Jährigen für schuldunfähig erklärt, der am 27. Juli am Altar der St. Johannis Kirche in der Hansestadt ein Feuer gelegt hatte. Der Mann werde im Sicherungsverfahren jetzt im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, sagte Gerichtssprecher Hendrik Schattka auf epd-Anfrage. Ein psychiatrischer Gutachter habe ihm eine paranoide Schizophrenie attestiert, dem sei das Gericht gefolgt.

Das Gericht gehe in dem Fall von Brandstiftung aus, sagte Schattka. Der Mann selbst habe ausgesagt, er habe den Altar lediglich ausräuchern wollen. Dem habe der Brandsachverständige aber widersprochen.

Nach damaligen Angaben der Feuerwehr war Besuchern am 27. Juli im Altarbereich der Kirche ein beißender Geruch nach verbranntem Holz aufgefallen. Der herbeigerufene Kirchenwächter hätte ein glimmendes Holzstück aus dem hölzernen Verschlag auf der Rückseite des Altars entfernen können und die Feuerwehr gerufen.

Rund 20 Einsatzkräfte waren den Angaben zufolge im Einsatz. Sie hätten Teile des Verschlages herausgesägt. Der für Besuchende sichtbare Teil des Altars, der aus dem 15. Jahrhundert stammt, sei nicht beschädigt worden. Die Feuerwehr habe nur wenig Wasser eingesetzt, um einen Wasserschaden zu vermeiden.